Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.05.09



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Hauptversammlung der SAP AG am 19. Mai 2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Das Unternehmen ist nicht mehr das Wachstumsunternehmen wie früher. Der Markt hat diese Einschätzung durch ein starkes Sinken des PE Ratio deutlich gemacht. Als ein reiferes Unternehmen sollte SAP deshalb die Ausschüttungsquote, die derzeit bei 32 % des Konzernjahresüberschusses liegt, erhöhen. Die notwendige Liquidität ist vorhanden.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat über eine Akquisition den Umsatz erhöht und das Ergebnis knapp halten können. Bei der Entwicklung und Markteinführung neuer Software für kleinere Unternehmen liegt man im Zeitplan zurück. Die Akquisition von Business Objects S.A. hat die Finanzkennzahlen verschlechtert. In Anbetracht der schwierigen Situation und den Anstrengungen, die vor dem Vorstand liegen, sollte eine Entlastung nicht verweigert werden.

Top 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtratsbericht zeigt in großer Transparenz seine Aktivität auf. Er schaltet sich nun auch stärker in die Überwachung des Rechtsstreits mit Oracle in den USA ein. Die Tatsache, dass das Unternehmen immer mehr Abweichungen von DCGK zulässt, scheint auf den Einfluss eines der Gründer des Unternehmens, der als Aufsichtsratsvorsitzender fungiert, zurückzuführen sein. Insgesamt sollte der Aufsichtsrat entlastet werden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Informationen bekannt geworden, die gegen die Wahl der KPMG zum Abschlussprüfer sprechen.

TOP 6
Erwerb und Verwendung eigener Aktien

Ablehnung
Das Unternehmen verfügt bereits über eigene Aktien im großen Umfang. Der Vorstand hat bereits verlauten lassen, dass er im laufenden Geschäftsjahr keine Absicht hat, eigene Aktien zurückzukaufen. Aus diesem Grund scheint es keinen Sinn zu machen, den vorgelegten Beschluss zu fassen.

TOP 7
Anpassung der Satzung an ARUG

Zustimmung
Begründung: Die Anpassung erscheint sinnvoll und im Interesse der Aktionäre. Dem Beschlussvorschlag wird zugestimmt.

Das Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.