Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.05.09



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Hauptversammlung der Lanxess AG am 07.05.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2008 und des Lageberichts für die Gesellschaft (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008 und des Konzernlageberichts (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB) für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird von 1 € auf 0,50 € halbiert. Damit werden bei einem Ergebnis je Aktie i.H.v. 2,05 € weniger als 25 % des Jahresüberschusses ausgeschüttet und die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von 50 % nicht erreicht. Wegen der unsicheren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der auf Grund von Akquisitionen gesunkenen Eigenkapitalquote von 38 auf 30 Prozent erscheint die Halbierung der Dividende vertretbar.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Umstrukturierung des Konzerns weiter vorangetrieben, die Profitabilität verbessert, so dass Lanxess für die Zukunft gut aufgestellt scheint.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Beratungs- und Kontrollaufgaben ordentlich wahrgenommen und damit zu dem guten Ergebnis beigetragen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Da PWC erst das vierte Jahr prüft und die Teams nach 5 Jahren ausgetauscht werden sollen, sind Gefälligkeitsprüfungen nicht zu befürchten.

TOP 6
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gem. § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG

Zustimmung
Begründung: Die Regelung entspricht den gesetzlichen Vorgaben und sollte als Vorratsbeschluss gewertet werden. In der Vergangenheit hat Lanxess von dieser Ermächtigung kaum Gebrauch gemacht.

TOP 7
Beschlussfassung über Aufhebung der bestehenden genehmigten Kapitalia I und II und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Regelungen zu den Kapitalmaßnahmen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und sollten als Vorratsbeschluss gewertet werden, um in dem wirtschaftlich schwierigen Umfeld flexibel und schnell reagieren zu können. Darüber hinaus bewegt sich das genehmigte Kapital mit einer Höhe von maximal 25% des Grundkapitals in einem Rahmen, den die SdK unter dem Gesichtspunkt der Flexibilität für gerechtfertigt erachtet.

TOP 8
Beschlussfassung über Änderung von § 8 Absatz 1 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)

Zustimmung
Begründung: Die Verkleinerung des Aufsichtsrates von 16 auf 12 Mitglieder, entsprechend der Abnahme der Mitarbeiterzahl auf unter 10.000 in Deutschland, entspricht den gesetzlichen Vorgaben und dient der Kostenreduktion.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.