Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.05.09



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Hauptversammlung der TAKKT AG am 06.05.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des gemeinsamen Lageberichts für die TAKKT AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2008

Zustimmung
Begründung: Einschließlich einer Sonderdividende wie im Vorjahr erreicht die Ausschüttung dank eines hohen freien Cashflows rund 77% des Gewinns und damit eine exzellente Ausschüttungsquote. Mit dem erneuten Abbau der Verschuldung hat der Vorstand die Stellung des Unternehmens im Markt weiter gefestigt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Trotz schwierigerer Märkte konnte der Vorstand die Gewinnmarge noch einmal leicht steigern und erneut einen hohen Cashflow erzielen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Nach dem vorliegenden Aufsichtsratsbericht wurde der Vorstand angemessen kontrolliert und beraten. Die Personalveränderungen im Aufsichtsrat sowie im Vorstand konnten zügig bewältigt werden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Zustimmung
Begründung: Gegen den Vorschlag, die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüfer zu bestellen, erhebt die SdK keine Einwendungen.

TOP 6
Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes

Zustimmung
Begründung: Mit dem neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglied des Großaktionärs, Herrn Dr. Klaus Wiegel, erklären wir uns einverstanden. Das Haus Haniel, wie auch der Streubesitz, sind gleichermaßen interessiert, den Aufsichtsrat mit geeigneten Kandidaten zu besetzen.

TOP 7
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz

Zustimmung
Begründung: Takkt wird auch nach dem Aktieneinzug von rund 10% des Grundkapitals im Februar 2009 und nach dem Kauf des US-Unternehmens \"Central Products\" im April 2009 für 62 Mio Euro eine Eigenkapitalquote von über 40% ausweisen. Für ein Handelsunternehmen immer noch ungewöhnlich viel. Deshalb keine Einwendungen.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals in Höhe von 32.805.165,50 Euro sowie die damit zusammenhängende Satzungsänderung (§ 4 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft)

Zustimmung
Begründung: Nach der vollen Fremdfinanzierung der neuesten Akquisition in USA ist die Genehmigung für neues Kapital mehr als ein Routinebeschluss. Damit erhält Takkt noch mehr Beweglichkeit in der Finanzierung möglicher weiterer Unternehmenskäufe in der Finanzkrise.

TOP 9
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung (Neufassung von § 8 Absatz 2 der Satzung)

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Änderung der Satzung zur Neuwahl des AR-Vorsitzenden oder seines Stellvertreters steht im Einklang mit den Vorschriften des Aktiengesetzes.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.