Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.05.09



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Hauptversammlung der Hannover Rückversicherung AG am 05.05.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2008 und Bericht des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im eigentlichen operativen Geschäft erfolgreich Gearbeitet. Auch wenn die Brutto- und Netto-Prämien leicht zurückgegangen sind aufgrund der Aufgabe von Geschäftsbereichen, ist das eigentliche Rückversicherungsgeschäft wieder erfolgreich gewesen. Lediglich die Abwertungen und der Verkauf von Aktien durch Stop Loss Orders hat ein negatives Jahresergebnis erzeugt. Dabei lag die Aktienquote bei ca. 12% des verwalteten Vermögens recht niedrig und die Verluste sind im Vergleich mit dem Umfeld unterproportional. Auch ist das Unternehmen gut aufgestellt im Hinblick auf die Zukunft.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Anteil an dem vergleichsweise erfolgreichen Geschäft (s.o. TOP 2). Er ist offensichtlich in ständigem Kontakt mit dem Vorstand und berät und überwacht ihn in dem gebotenen Umfang. Kritisch anzusprechen bleibt die erneute exorbitante Entwicklung der Vergütung des Aufsichtsrats.

TOP 4
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Zustimmung
Begründung: Dieser - erneute - Vorratsbeschluss soll die gebotene Flexibilität im Markt sichern.

TOP 5
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung eigener Aktien in anderer Weise als durch Angebot an alle Aktionäre oder über die Börse

Zustimmung
Begründung: Hier gilt sinngemäß das gleiche wie zu TOP 4.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.