Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.04.09



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Hauptversammlung der BASF SE am 30.04.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des Jahresabschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2008; Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2008 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinnes

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 1,95 € entspricht 62 % des Gewinns 2008 nach Steuern und nach Anteilen anderer Gesellschafter. Die Dividende ist auf die gute Liquiditäts- und Kapitalausstattung des Unternehmens zurückzuführen, die diese relativ hohe Dividende auch in wirtschaftlich schweren Zeiten ermöglicht.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Tatsache, dass das Unternehmen strategisch gut aufgestellt ist, kann zum Teil auch auf die Tätigkeit des Aufsichtsrats zurückgeführt werden. Allerdings sollte der Aufsichtsrat die Lehren aus den Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise mit einer Überarbeitung der Vorstandsvergütung umsetzen ( z.B. langfristige variable Vergütung).

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen 2008 gut geführt. Allerdings ist im Punkt der längerfristig vereinbarten Arbeitsplatzsicherheit am Standort Ludwigshafen die Weisheit des Vorstands zu hinterfragen. In Zeiten der Krise verhindert diese Vereinbarung die Anpassung des Unternehmens an die drastisch gefallene Nachfrage.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers.

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl der KPMG sind keine wesentlichen negativen Informationen bekannt geworden. Deshalb erfolgt die Zustimmung.

TOP 6
Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder

Einzelwahl
Einer Wahl der Herren Diederich, Fehrenbach und Green wird zugestimmt.
Die Wahl der Aufsichtsratskandidaten Voscherau, Kley und Diekmann wird hingegen abgelehnt.
Der Kandidat Voscherau, der auch als AR Vorsitzender agieren soll, war bis zum Sommer 2008 Mitglied des Vorstands der BASF SE. Als solcher hat er möglicherweise nicht genügend Abstand vom Unternehmen. Bei der Vielzahl anderer AR Positionen scheint auch die notwendige Priorität für die Belange eines AR Vorsitzenden der BASF SE nicht gegeben. Zumindest wäre die Aufgabe des Vorsitzes im AR zweier anderer Unternehmen vordringlich.
Der Kandidat Kley hat ebenfalls zu viele AR und AR Vorsitz Positionen als dass eine Konzentration auf die Arbeit für BASF möglich wäre. Dies gilt insbesondere für die Vermutung, dass Herr Kley bei einer Wiederwahl auch wieder Vorsitzender des Prüfungsausschusses werden soll.
Der Kandidat Diekmann hat als Vorsitzender des Vorstands der Allianz SE alle Hände voll zu tun, um dort wieder akzeptable Ergebnisse vorzulegen. Auch hat er bereits 2 wichtige AR Positionen. Bei einer dritten AR Verpflichtung ist zu vermuten, dass dann die Aktionäre der BASF nicht den best möglichen Kandidaten für ihren Aufsichtsrat bekommen.

TOP 7
Schaffung von neuem genehmigten Kapital

Ablehnung
Begründung: Die vorgeschlagene Summe von 500 Mio. € Grundkapital entspricht 42 % des heutigen Grundkapitals von 1,22 Mrd. €. Sie erscheint zu hoch im Vergleich zu den heute erkennbaren Notwendigkeiten.

Top 8
Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die Amtszeit eines AR Mitgliedes sollte 5 Jahre, gerechnet von HV zu HV nicht überschreiten. Einer Amtsdauer von längstens 6 Jahren wird nicht zugestimmt.

TOP 9
Vergütung des ersten Aufsichtsrats der BASF SE

Zustimmung
Begründung: Dieser Beschlussvorschlag regelt, dass den Mitgliedern des Aufsichtsrats der SE Vergütungen für die Zeit, für die sie noch in 2008 als Aufsichtsrat der AG tätig waren, bei der Vergütung der SE angerechnet werden. Dies erscheint korrekt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.