Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.03.09



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Hauptversammlung der Demag Cranes AG am 03.03.2009

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses der Demag Cranes AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses für das am 30. September 2008 abgelaufene Geschäftsjahr 2007/2008, des Lageberichts der Demag Cranes AG und des Konzerns für das am 30. September 2008 abgelaufene Geschäftsjahr 2007/2008 sowie Vorlage der nachstehend genannten Unterlagen

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Zwar wird nur 36,9% des Jahresüberschusses als Dividende ausgeschüttet, aber im vergangenen Jahr lag die Dividendenausschüttung bei 71%. Erhöhung der Dividende von 1,10 € im Vorjahr auf 1,40 € pro Aktie = + 27,3%). Zudem verhält sich die Gesellschaft wegen der ungewissen Konjunkturaussichten sehr vorsichtig.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat einen sehr guten Jahresabschluss vorgelegt. Die Ergebnisprognose wurde im abgelaufenen Jahr zweimal nach oben korrigiert. Schließlich wurde selbst die zweite Prognose übertroffen. Das EBIT stieg gegenüber dem Vorjahr um 65,6% auf 135,8 Mio €. Auftragseingang und Bestand wurden deutlich gesteigert, die Nettofinanzverbindlichkeiten um 84,2% reduziert auf 18,4 Mio €. Die Bilanz ist in Ordnung.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der AR hat, soweit erkennbar, seine Aufgaben erfüllt.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008/2009

Zustimmung
Begründung: Der Bericht gibt zu keinen Beanstandungen Anlass

TOP 6
Änderung von § 8 der Satzung gemäß nachfolgendem Vorschlag

Ablehnung
Begründung: Die Änderung der Satzung in der Weise, dass zukünftig die Altersregelung nur in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates erfolgt verlagert Aktionärsrechte und wird daher abgelehnt. Das richtet sich auf keinen Fall gegen die Wahl des Herrn Dr. Rupprecht in den AR ( siehe auch TOP7)

TOP 7
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Zustimmung
Begründung: Herr Gorenflos, der die Interessen des früheren Finanzinvestors vertreten hat, ist am 15.9.08 aus dem AR ausgeschieden. Dafür wurde am 18.12.08 Herr Dr. Rupprecht vom Amtsgericht bis zur HV am 3.3.09 zum Mitglied des AR bestellt. Die Kompetenz von Herrn Dr. Rupprecht steht außer Frage.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, auch unter Ausschluss eines Andienungs- und Bezugsrechts; Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien, auch mit Kapitalherabsetzung

Zustimmung
Begründung: Die Ermächtigung für den Erwerb eigener Aktien endet am 5.9.09. Es spricht nichts gegen eine Verlängerung der Ermächtigung.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.