Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.08.08



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der REAL2 Immobilien AG am 07.08.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der REAL2 Immobilien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des zusammengefassten Lageberichts für die REAL2 Immobilien AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung
Begründung: Der neue Vorstand agiert nun mehrere Jahre. Wie in den Vorjahren wurden Verluste erzielt und werden in Aussicht gestellt. Es fehlt weiterhin eine ergebnisorientierte Geschäftsführung.
Realquadrat hat 9 Töchter / Beteiligungen. Statt einer Fokussierung (geografisch, Unternehmensstruktur & Gewinnstreben) wird nun die „Paneuropäische Immobilienholding“ angestrebt. Positiv verändert hat sich die Auslastung \"Stolberg\". Der Umsatz hat sich in 2007 deutlich erhöht. 3 Tochtergesellschaften haben kleine Gewinne erzielt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Die Einflussnahme / Vorgaben des AR scheinen aufgrund der Ergebnislage gering zu sein. Das Gehalt der 2 Vorstände von TEUR 673 verantwortet der AR und bleibt zu hinterfragen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Der WP ist geeignet, die Prüfung vorzunehmen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss für 50% des Grundkapitals bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage ist aus SdK-Sicht nicht tragbar. Die SdK hält hier 25% für maximal angemessen, um eine Beeinflussung der Aktionärsstruktur durch die Verwaltung in engen Grenzen zu halten. Für darüber hinausgehenden Kapitalbedarf sollte dann im Einzelfall eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.

TOP 6
Nachwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der Vorschlag spiegelt die neuen Mehrheitsverhältnisse der Real Quadrat wider. Es ist jedoch zu hinterfragen, welchen Einfluss der AR auf die Geschäfts- und Ergebnispolitik nehmen wird und wie er sein Amt wahrnehmen wird.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.