Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.06.08



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Hauptversammlung der Patrizia Immobilien AG am 03. Juni 2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PATRIZIA Immobilien AG zum 31. Dezember 2007, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2007 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2007 und des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den übernahmerechtlichen Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchesversammlung zur Einsichtnahme aus.

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PATRIZIA Immobilien AG

Zustimmung
Begründung: Vor dem Hintergrund der Verschlechterung der Ergebnissituation der Gesellschaft im 1. Quartal 2008 ist ein Vortrag des Bilanzgewinns 2007 auf neue Rechnung nicht zu beanstanden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des Vorstands kann positiv beurteilt werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Zustimmung
Begründung: Die Arbeit des AR kann positiv beurteilt werden.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine diesbezüglichen Bedenken.

TOP 6
Wahl von Aufsichtratsmitgliedern

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine diesbezüglichen Bedenken.

TOP 7
Satzungsänderung und Zustimmung zur elektronischen Übermittlung von Informationen an Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung erfolgt nach Maßgabe des \"Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz\".

TOP 8
Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der PATRIZIA Immobilien AG und der PATRIZIA Projekt 180 GmbH

Zustimmung
Begründung: Es gibt diesbezüglich keine Hinderungsgründe, da die beabsichtigten rechtlichen Maßnahmen der Konsolidierung des Konzerns dienen.

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung Eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Zustimmung
Begründung: § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG soll eingehalten werden. Die sehr differenzierten Bedingungen sind bezüglich des Erwerbs unter Einsatz von Derivaten in Form von Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden von uns noch detailliert vor der diesbezüglichen Abstimmung zu hinterfragen und zu überprüfen. Von diesem Ergebnis wird unser endgültiges Abstimmungsverhalten abhängig sein.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.