Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.05.08



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Hauptversammlung der Hypo Real Estate AG am 27.05.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hypo Real Estate Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, der Lageberichte für die Hypo Real Estate Holding AG und für den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 120 Abs. 3 Satz 2 AktG zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Dem Vorschlag wird zugestimmt. Zwar erfolgt eine Kürzung der Dividende von 1,50 Euro auf 0,50 Euro, doch erscheint es im Hinblick auf die vielen Unsicherheiten, die aktuell das Unternehmen betreffen, angezeigt, das Eigenkapital zu stärken. Vor diesem Hintergrund ist die Reduzierung der Dividende hinzunehmen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Ablehnung
Begründung: Dem Vorstand wird die Entlastung verweigert. Zwar war das operative Geschäft im Jahre 2007 kein schlechtes, doch ist die Kommunikationspolitik des Unternehmens so verheerend gewesen, dass dem Vorstand, der hierfür in seiner Gesamtheit die Verantwortung trägt, keine Entlastung gewährt werden kann. Grundlage einer jeden Investitionsentscheidung ist ein Vertrauen in die Kommunikationspolitik des Unternehmens. Der Aktionär muss seinen Organen vertrauen können, nur dann kann er eine sachgerechte Anlageentscheidung treffen. Unabhängig davon, ob der Vorstand sogar verpflichtet war, anders zu kommunizieren, was ggf. durch die BAFin und neuerdings wohl auch durch die Staatsanwaltschaft München geprüft wird, ist die Kommunikation jedenfalls für den außenstehenden Aktionär irreführend gewesen. Hierdurch ist das Vertrauen der Aktionäre in die Kommunikationspolitik erschüttert worden. Dem Vorstand kann daher nicht die Entlastung erteilt werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat kann hingegen die Entlastung erteilt werden. Die Kommunikation obliegt dem Vorstand, hierfür kann der Aufsichtsrat nicht verantwortlich gemacht werden. Auch andere Pflichtverletzungen sind nicht ersichtlich.

TOP 5
Beschlussfassung über Änderungen der §§ 7 Abs. 1 und 2 sowie 10 Abs. 1 der Satzung zur Vergrößerung des Aufsichtsrats, zur Festlegbarkeit der Amtszeit der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder und zur Anpassung der Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Hierbei handelt es sich um Änderungen, die mit der Übernahme der DEPFA-Gruppe zu tun haben. Der Aufsichtsrat wird von 6 auf 12 Personen vergrößert. Angesichts der Tatsache, dass das Geschäft der DEPFA-Gruppe ein anderes ist als das der Gesellschaft bislang, erscheint es sinnvoll Know How auch im Bereich des DEPFA-Geschäfts in den Aufsichtsrat zu holen. In diesem Zusammenhang ist eine Erweiterung sinnvoll..

TOP 6
Wahl von sechs neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Gegen die einzelnen Personen bestehen keine Einwände. Ihrer Wahl wird zugestimmt.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Änderung des § 16 Abs. 1 der Satzung bezüglich der Leitung der Hauptversammlung

Zustimmung
Begründung: Dem TOP wird zugestimmt. Es geht hier nur um die Frage, wer die Hauptversammlung leiten soll.

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital I)

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um einen üblichen Beschluss, der aber die gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausschöpft. Die Genehmigung umfasst ca. 30 % des bestehenden Kapitals. Dies ist noch als angemessen zu betrachten.

TOP 9
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sowie entsprechende Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital II)

Zustimmung
Begründung: Auch hier handelt es sich um einen üblichen Beschluss, der sich im Rahmen der Gesetze bewegt und dem Unternehmen zudem eine gewisse Flexibilität eröffnet.

TOP 10
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Zustimmung
Begründung: Es handelt sich um einen üblichen Beschluss. Die Gesellschaft ist zudem in der Lage, in den nächsten 18 Monaten auch von der Möglichkeit des Aktienrückkaufs Gebrauch zu machen, so dass es sich nicht nur um einen reinen Vorratsbeschluss handelt.

TOP 11
Beschlussfassung über eine Ermächtigung I zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, Schaffung eines bedingten Kapitals I sowie entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit von diesem Instrument verantwortungsvoll Gebrauch gemacht. Dieser Beschluss erhöht die Flexibilität bei der Finanzierung der Gesellschaft, die in der aktuellen Finanzmarktkrise sicher sinnvoll ist.

TOP 12
Beschlussfassung über eine Ermächtigung II zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, Schaffung eines bedingten Kapitals II sowie entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Er ist im Zusammenhang mit TOP 12 zu sehen. Es handelt sich hierbei nur um einen Beschluss, mit dem Vorgaben umgesetzt werden sollen, die in jüngster Zeit von einigen Gerichten aufgestellt worden sind. Die Gesellschaft möchte sich zwei verschiedene Wege der Platzierung offen halten.

TOP 13
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der Hypo Real Estate Holding AG und der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, Eschborn

Zustimmung
Begründung: Dem TOP wird zugestimmt. Da es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft unserer Gesellschaft handelt, ist der Abschluss des Gewinnabführungsvertrags sinnvoll.

TOP 14
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des Konzernhalbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Wahl der KPMG zum Prüfer wird zugestimmt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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