Hauptversammlung der QSC AG am 21.05.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der QSC AG zum 31. Dezember
2007 mit dem Lagebericht für die Gesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007 mit dem Lagebericht für den
Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 in
Gesellschaft und Konzern und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Keine Beschlussfassung erforderlich
TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007
Ablehnung
Begründung: Die QSC hat nicht nur die Prognose am 25.10 revidiert und keinen Konzerngewinn erreicht, sondern auch das angestrebte ausgeglichene Ergebnis nicht. Das Controlling und die Unternehmensplanung erscheinen mangelhaft, denn es wird für 2007 ein Verlust von EUR 10,4 Mio. ausgewiesen.
TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Ablehnung
Begründung: Trotz ausführlichem Risikobericht scheint das Risikosystem nur
unzureichend gelebt zu werden. Preiswettbewerb, Leitungsknappheit und
Verzögerungen in Auftragsbearbeitung haben V & AR kalt erwischt und das
Vertrauen der Aktionäre erschüttert
TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008 sowie des Prüfers für
eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts
Zustimmung
Begründung: Die KMPG ist geeignet die Prüfung vorzunehmen.
TOP 5
Erneuerung der Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung
eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des
Bezugsrechts
Ablehnung
Begründung: Die QSC macht Verluste. Auch ist QSC mehrheitlich durch einen festen Aktionärskreis bestimmt. LQ steht nicht zur Verfügung.
TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat
Zustimmung
Begründung: Es kann vermutet werden, dass der AR aus dem Desaster des Jahres 2007 gelernt hat und die Unternehmenskontrolle in Zukunft verbessert.
TOP 7
Änderung des Unternehmensgegenstands
Zustimmung
Begründung: Die Änderung stellt eine Konkretisierung des Gegenstandes dar. Es fehlen jedoch Erläuterungen, warum die Aktionäre der Errichtung von
Zweigniederlassungen im Ausland nach Satzung zustimmen sollen.
TOP 8
Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der QSC AG und der Broadnet Services GmbH
Zustimmung
Begründung: Die Integration der beherrschten Tochter wird damit weiter vollzogen.
TOP 9
Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der QSC AG und der Broadnet Deutschland GmbH
Zustimmung
Begründung: Die Integration der beherrschten Tochter wird damit weiter vollzogen.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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