Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.08



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Hauptversammlung der Hochtief AG am 08. Mai 2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Auch wenn der Konzern trotz Rekordjahr bereinigt nur eine bescheidene Umsatz- und Eigenkapitalrendite erzielt hat, so ist doch die Ausschüttungssumme der Dividende von 91 Mio. € im Verhältnis zur gesamten Bilanzsumme ein überschaubarer Betrag und angemessen. Zudem wird mit einer Dividende von 1,30 € je Aktie mehr als die Hälfte des 2,07 € betragenden Ergebnisses je Aktie ausgekehrt.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Das Gesamtgeschäft zeigt trotz starker Schwächen im Kerngeschäft Hochbau eine positive Entwicklung. Die Umsatzrenditen im europäischen Vergleich müssen aber deutlich ausgebaut werden.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ablehnung
Begründung: Das Segment Construktion Services Europe hat mit minus Euro 149 Mio. das schlechteste EBT der letzten Jahre erzielt. Die Auftragskalkulation in der Baubranche ist gekennzeichnet von Margendruck. Mit einer kontinuierlichen Schwerpunktkontrolle des AR wäre das Ergebnis vermeidbar gewesen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Der Abschlussprüfer ist geeignet, die Prüfung vorzunehmen

TOP 6
Nachwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die zur Wahl vorgeschlagenen Personen spiegeln entweder die Anteilsverhältnisse wider oder sind aufgrund ihrer vorherigen Vorstandstätigkeit geeignet. Es wird davon ausgegangen, dass der ehemalige Vorstand Dr. Keitel nur einfaches Aufsichtsratsmitglied wird. Insofern bestehen hinsichtlich seiner Wahl keine Bedenken.

TOP 7
Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung unter teilweisem Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Ablehnung
Begründung: Der Konzern hat im Jahr 2007 neue Fremdmittel von 1 Mrd. aufgenommen und sich verschuldet. Die Aktie zeigt bereits ein KGV von >20.
Es gibt damit weder überschüssige liquide Mittel noch ist die Aktie billig. Der Vorratsbeschluss ist daher abzulehnen.

TOP 8
Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags

Zustimmung
Begründung: Der Abschluss eines derartigen Vertrages mit der hundertprozentigen Tochter Hochtief Property Management GmbH ist sinnvoll.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.