Hauptversammlung AIXTRON Aktiengesellschaft am 14.05.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON Aktiengesellschaft
zum 31. Dezember 2007 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2007, des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2007 und des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung
Begründung: Die Höhe der Dividendenrendite mit 0,8% ist zwar nur in symbolischer Höhe, die Zahlung einer Dividende wird von der SdK begrüßt.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat den richtigen Produktmix bei Umsatz und Auftragseingang gefunden.
Die Umsatzrendite mit 8% und die EK-Rendite mit 8,7% ist aber für ein
marktführendes Technologieunternehmen bedeutend zu gering. Hier fehlen
herausfordernde Unternehmensziele
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2007
Zustimmung
Begründung: Die Kontrolle war effizient. Die Vorgabe von Unternehmenszielen muss
herausfordernder werden.
TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung
Begründung: Der WP ist für die Kontrolle geeignet.
TOP 6
Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und
entsprechende Satzungsänderungen
Zustimmung
Begründung: Die Namensaktien erlauben eine detaillierte Übersicht über die Anteilseigner für ein deutsches Technologieunternehmen.
TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals in Höhe von EUR
43.680,00 gemäß § 4 Ziffer 2.3 der Satzung und entsprechende
Satzungsänderung
Zustimmung
Begründung: Die Aufhebung \"räumt\" die Satzung auf.
TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
Ablehnung
Begründung: Die Aktie ist bereits sehr hoch für die doch geringe Umsatzrendite eines Anlagenbauers bewertet. Der eigene Erwerb stellt kein Schnäppchen dar.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung
festgelegt.
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