Hauptversammlung der Paul Hartmann AG am 30.04.2008
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1
Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des festgestellten Jahresabschlusses der PAUL HARTMANN Aktiengesellschaft, des
Konzernlageberichts und des Lageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007
Keine Abstimmung erforderlich
TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Zustimmung.
Begründung: Wenn auch nur knapp 38 % des Jahresüberschusses als Dividende ausgeschüttet werden, ist dies in Anbetracht der noch hohen Finanzverbindlichkeiten, von denen weitere 17 Mio. € getilgt werden, voll zu vertreten.
TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat mit einer mehr als ordentlichen Jahresleistung das Unternehmen weiter voran gebracht, weitere Kostensenkungsmaßnahmen und Produktivitätssteigerungen tragen Früchte.
TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats.
Grundsätzliche Zustimmung. Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion gerecht geworden.
Begründung: In wie weit aber der AR-Vorsitzende, Fritz-Jürgen Heckmann seiner Verantwortung für alle Anteilseigner bei der Mehrheitsübernahme durch Herrn Schleicher gerecht geworden ist, muss die Diskussion ergeben - davon ist auch die Entlastung abhängig zu machen.
TOP 5
Wahl des Aufsichtsrats
Zustimmung für die Herren Eduard Schleicher, Ulrich Gärtner, Gerhard Hirth und Helmut Althammer.
Zustimmung zur Wiederwahl von Fritz-Jürgen Heckmann - Einschränkung siehe
TOP 4.
Die Ämterhäufung des Kandidaten Joachim E. Schielke ist nach AktG 100 (1) und (3) zwar zulässig, es ist aber zu bezweifeln, dass ausreichend Zeit für die verantwortungsvolle Ausübung des Mandats zur Verfügung stehen wird. Zustimmung abhängig von der entsprechenden Erklärung.
TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008
Zustimmung.
Begründung: PwC prüft den Konzern seit 2001, die Unabhängigkeitserklärung gem. DCGK Ziff. 7.2.1 liegt vor.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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