Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.08



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Hauptversammlung der HeidelbergCement AG am 08.05.2008

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes der HeidelbergCement AG und des Konzerns, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2007 und des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt lediglich ca. 4,2 %. Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr betrug € 3.804.000.000. Für die Dividende sind lediglich € 162.500.000 vorgesehen. Einstellung in die Gewinnrücklage € 3.600.000.000, Gewinnvortrag € ca. 41.800.000.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Die Leistungen des Vorstandes sind sehr gut. Das Geschäftsjahr 2007 ist von einem starken Wachstum des operativen Geschäftes und einer enormen Steigerung des operativen Ergebnisses bzw. des Jahresüberschusses gekennzeichnet. Eigenkapital- und Grundkapitalrendite sind sehr gut.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2007

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft wird von der Familie Merckle beherrscht – ca. 80% direkt und indirekt. Streubesitz ca. 15 %. Der Aufsichtsrat wird von der Fam. Merckle majorisiert. Der Aufsichtsrat bzw. Fam. Merckle ist daher verantwortlich für die Gewinnverwendung zu Lasten der Kleinaktionäre.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2008

Zustimmung
Begründung: Der Wahl des Abschlussprüfers wird zugestimmt.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Es ist zu befürchten, dass mit dieser Maßnahme der Streubesitz reduziert werden wird. Die erworbenen Aktien können verwendet werden für
-Platzierung an ausl. Börsen im Zuge einer Börseneinführung
-Veräußerung der Aktien im Zuge der Akquisition eines Unternehmens
-Veräußerung der Aktien an Dritte gegen Barzahlung.
Bei diesen Transaktionen wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen sein.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gegen Geldeinlagen (Genehmigtes Kapital I), die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Kapitalerhöhung gegen Geldeinlagen und die entsprechende Änderung von § 4 Abs. 2 der Satzung

Ablehnung
Begründung: Der Vorstand wird mit der Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Reduzierung des Streubesitzes.

TOP 8
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übermittlung von Informationen im Wege der Datenfernübertragung an die Aktionäre sowie über die Änderung von § 3 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Keine Bedenken gegen die zusätzliche Möglichkeit, Informationen mittels Datenfernübertragung den Aktionären zur Verfügung zu stellen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.