Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 26.06.07



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a.o. Hauptversammlung der Porsche AG am 26.06.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

In diesem Fall muss vorausgeschickt werden, dass alle stimmberechtigten Stammaktien in den Händen der Familien Porsche und Piech liegen und im Markt nur stimmrechtslose Vorzugsaktien umgehen. Dies bedeutet, dass die Inhaber von Vorzugsaktien auf der HV ein Rede- und Fragerecht, ein Widerspruchs- und Klagerecht haben, aber an der Abstimmung über die Beschlussvorlagen nicht teilnehmen können. Die nachfolgende Abstimmungsempfehlung erfolgt also nur auf einer „als ob“-Basis.

TOP 1
Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zur Ausgliederung des operativen Geschäftsbetriebs der Porsche AG

Die Auslagerung des Geschäftes mit den Sportwagen der Marke Porsche auf eine 100%-Tochtergesellschaft ist der erste Schritt von mehreren zur Bildung einer Holding unter dem Namen „Porsche Automobil Holding AG“. Deshalb soll hier schon untersucht werden, ob diesem und den folgenden Beschlussfassungen zugestimmt werden sollte. Die neue rechtliche Gestaltung der Geschäftstätigkeit in Form einer Holding liegt im Interesse der beiden Familienstämme, die mit dem cash flow aus dem Sportwagengeschäft in andere Teile der Automobilbranche expandiert sind (VW), in weitere Teilmärkte expandieren und den verschiedenen Aktivitäten ein gemeinsames, geordnetes, juristisches Dach geben wollen.
Für die Vorzugsaktionäre ist dies jedoch mit Nachteilen verbunden. Sie werden an den Einmalkosten der Umwandlung (insgesamt mehr als 21 Mio. €), den laufenden Kosten einer höheren Verwaltungskomplexität (z. B. 2 Aufsichtsratsgremien) beteiligt und haben keinen direkten Zugang (z. B. Fragen, Informationen) in der HV der Holding zu der Tochtergesellschaft, die das lukrative Sportwagengeschäft der Marke Porsche betreibt. Weiter ist zweifelhaft, ob die Mehrheit der Vorzugsaktionäre auch an VW oder anderen Teilmärkten der Automobilbranche beteiligt sein wollen.
An diesen können sie sich selbst durch direkte Käufe beteiligen. Der Umweg über die Porsche AG ist nicht notwendig. Die meisten Investoren interessieren sich wahrscheinlich nur für die Premiummarke Porsche, währen die beiden Familien eher ein Imperium aufbauen wollen.
Falls die neue Porsche Holding ein „controlling interest“ an VW erwerben sollte, wird sie VW konsolidieren müssen. Dann werden Umsatz- und Kapitalrenditen sinken mit möglichen negativen Folgen für den Aktienkurs. Wenn auch verschiedentlich Anleger darauf bauen könnten, dass das Team Piëch, Wiedeking und Härter die VW-Investition und zukünftige Investitionen rentabel gestalten und sie davon, wie in der Vergangenheit, profitieren, ist dies nicht gleichwertig mit der Investition in eine Premiummarke.
Im Saldo wird deshalb empfohlen, dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen.

TOP 2
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Porsche AG mit der 100%-Tochtergesellschaft Porsche Vermögensverwaltung, in die das operative Geschäft eingebracht wird.

Dem Abschluss dieses Vertrages steht nichts entgegen, außer, dass es ein Teilschritt des Umbaukonzeptes ist, das nicht im Interesse der Vorzugsaktionäre liegt, die fokussierte Investments bevorzugen. Gemäß den Ausführungen zu Punkt 1 wird deshalb die Ablehnung empfohlen.

TOP 3
Änderung von § 1 (Firma) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens)

Dies ist ein weiterer Teilschritt im Umbaukonzept, das nicht im Interesse der Vorzugsaktionäre liegt. Deshalb wird ebenfalls Ablehnung empfohlen..

TOP 4
Satzungsänderung zur Anpassung an das Transparenzrichtlinien-Gesetz

Der Anwendung elektronischer Instrumente zur kostengünstigen Verteilung von Informationen an Aktionäre wird zugestimmt.

TOP 5
Formwechselnde Umwandlung der Porsche AG in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Die SdK stimmt Umwandlungen in eine SE aus grundsätzlichen Erwägungen meistens zu. Vorteilhaft ist eine Verringerung der Anzahl der AR-Mitglieder, auch wenn der Vertreter der leitenden Angestellten bei dieser Änderung „verlorengeht“.
Im vorliegenden Fall ist die Lage jedoch anders. Statt einer Reduzierung der Zahl der AR-Mitglieder kommt es insgesamt zu einer Erhöhung der Zahl der Aufsichtsräte, da 2 AR-Gremien gebildet werden: einmal in der neuen Porsche AG ein AR mit 16 Mitgliedern und zum anderen bei der Porsche Automobil Holding AG ein AR mit 12 Mitgliedern. Da es im Rahmen des rechtlichen Umbaus zu einer Aufblähung der Verwaltungsorgane kommt, wird dem Vorschlag nicht zugestimmt.

TOP 6
Unterbleiben der Angaben der individuellen Vorstandsvergütung nach Umwandlung der Gesellschaft.

Die Porsche Automobil Holding widersetzt sich dem Corporate Governance Kodex in einem Punkt, der von den meisten großen Gesellschaften befolgt wird und der auch international üblich ist. Dem sollte nicht zugestimmt werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.