Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.06.07



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Hauptversammlung der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG am 05.06.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie des gebilligten Konzernabschlusses nach IFRS (International Financial Reporting Standards) und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

ZUSTIMMUNG
Begründung: Der Ausschüttung der unveränderten Dividende von € 2,50 ist zuzustimmen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats und Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter und der Mitglieder des Aktionärsausschusses für das Geschäftsjahr 2006

Zustimmung
Begründung: Sowohl dem Vorstand, den Mitgliedern des Aufsichtsrates und den bis zur Beschlussfassung tätigen persönlich haftenden Gesellschaftern sowie Mitgliedern des Aktionärsausschusses ist Entlastung zu erteilen. Sie haben erneut ein hervorragendes Ergebnis vorgelegt.

TOP 4
Nachwahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der Wahl von Herrn Hodgkinson als Group Chief Operating Officer der HSBC Holding plc., London, empfehlen wir zuzustimmen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Nichtoffenlegung der Vorstandsvergütungen

Keine Zustimmung
Begründung: Selbst größte Konzerne legen in Deutschland die Vorstandsbezüge offen. Darüber hinaus sind über Jahre die Bezüge der persönlich haftenden Gesellschafter offen gelegt worden. Warum nunmehr eine Änderung erfolgen soll, ist nicht nachzuvollziehen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG

Zustimmung
Begründung: Dieses entspricht den gesetzlichen Möglichkeiten.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Der Wahl der KPMG zur Wahl des Abschlussprüfers ist zuzustimmen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.