Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.05.07



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Hauptversammlung der Basler AG am 21. Mai 2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Basler Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006, der Lageberichte zum 31. Dezember 2006 für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Keine Abstimmung erforderlich!

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Keine Zustimmung
Begründung: Der generelle Dividendenverzicht bei Basler passt nicht zur SdK-Grundsatzforderung einer ergebnisorientierten, etwa hälftigen Ausschüttung des Konzernjahresüberschusses.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

Keine Zustimmung
Begründung: Obwohl sich gegenüber dem schlechten Vorjahr Umsatz, Bruttomarge, Cashflow und Ergebnis zyklisch bedingt signifikant verbessert haben und Basler augenscheinlich ansprechende Produkte im Angebot führt, gelang es dem Vorstand nicht, in kurzer sowie mittelfristiger Perspektive Mehrwert für die Aktionäre zu schaffen. Die Strategie der Verwaltung, über gute Erträge und unter striktem Ausschüttungsverzicht den Aktienkurs nachhaltig zu steigern, ging bisher nicht auf. Hinzu kommt ein im Zeitablauf sich deutlich verschlechterndes Informationsangebot für die freien Aktionäre.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Keine Zustimmung
Begründung: Soweit erkennbar ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion wohl nachgekommen, hat aber bei der strategischen Beratung des Vorstands keine ersichtlichen Ergebnisse erzielt und der unter TOP 3 beklagten nachlassenden Transparenz nicht erkennbar entgegengewirkt.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Gegen den Verwaltungsverschlag bestehen keine Bedenken.

TOP 6: Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Basler AG

Enthaltung
Begründung: Gegen Herrn Ellegast persönlich gibt es keine Einwände. Die Arbeit des Aufsichtsrats insgesamt sieht die SdK aber eher kritisch, so dass eine vorbehaltlose Zustimmung zur Wiederwahl nicht möglich ist.

TOP 7: Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und damit zusammenhängende Satzungsänderungen

Keine Zustimmung
Begründung: Dieser Vorratsbeschluss birgt angesichts der maximalen Größenordnung von 50% des Grundkapitals bei Bezugsrechtsausschluss und Sacheinlage eine zu große Verwässerungsgefahr für die Altaktionäre. Des Weiteren erhält die Verwaltung hierdurch die Möglichkeit, die Eigentümerstruktur aktiv auszugestalten. Eine Größenordnung von 25% des Grundkapitals wäre aus Sicht der SdK für einen reinen Vorratsbeschluss dieser Art gerade noch tragbar. Über weiteren Kapitalbedarf bzw. weitere Kapitalmaßnahmen sollte von Fall zu Fall auf einer außerordentlichen Hauptversammlung beraten werden.

TOP 8: Beschlussfassung über die Änderung der Vertretungsregelung der Gesellschaft und damit zusammenhängende Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: eine unproblematische Satzungsänderung, die das alltägliche Geschäft erleichtern dürfte.

TOP 9: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien

Keine Zustimmung
Begründung: Auch dieser Vorratsbeschluss wird abgelehnt, da Aktienrückkäufe nur für Unternehmen mit überflüssiger Liquidität resp. überflüssigem Kapital Sinn machen. Sollte dieses bei Basler einmal überreichlich vorhanden sein, so böte sich zudem die Aufnahme von Dividendenzahlungen an die Aktionäre als zu bevorzugendes Instrument an.

TOP 10: Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Verlängerung von Wandelschuldverschreibungen

Keine Zustimmung
Begründung: Der Kapitalbedarf der AG und des Konzerns sollte nicht über die Verlängerung der bestehenden, vorwiegend in organnahen Kreisen befindlichen WSV gelöst werden. Hier böte sich eine WSV-Emission mit Bezugsrecht und damit Verwässerungsschutz oder eine Erhöhung des Eigenkapitals an.

TOP 11: Beschlussfassung zur Erweiterung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 01.07.2004 über die bedingte Kapitalerhöhung

Keine Zustimmung
Begründung: Dieser Beschlussvorschlag dient der Implementierung des abgelehnten TOP 10.

TOP 12: Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

Keine Zustimmung
Begründung siehe TOP 11.

TOP 13: Beschlussfassung über die Zustimmung zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre der Basler AG im Wege der Datenfernübertragung nach § 30 b Abs. 3 Nr. 1 lit. A) WpHG

Zustimmung
Begründung: Dieser Beschluss erleichtert die Kommunikation mit den Aktionären und ist rein abwicklungstechnischer Art.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.