Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.05.07



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der PANDATEL AG am 11. Mai 2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und für den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2006

Keine Zustimmung
Begründung: Der Alleinvorstand, Frau Dr. Dan Yang (gleichzeitig Mehrheitsgesellschafterin), hat ein katastrophales Ergebnis erwirtschaftet und das Unternehmen finanziell so gut wie insolvent gewirtschaftet. Bei einem Umsatz von nur 9,1 Mio € ist ein Jahresfehlbetrag von 4,7 Mio € im Konzern angefallen. Zu ihrer Entlastung kann auch nicht geltend gemacht werden ,dass sie das von ihr und ihrem Ehemann Zibin Lu geführte Unternehmen Dowslake Microsystems in die PANDATEL AG einbringen wollte, was durch Klagen von 14 Klägern verhindert wurde.
Daran ändert sich auch nichts durch ihre Amtsniederlegung mit Wirkung zum 2. Mai 2007, die sie für den Fall des Scheiterns der Zusammenführung mit Dowslake Microsystems bereits auf der Hauptversammlung am 29. August 2006 angekündigt hatte.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Keine Zustimmung
Begründung: Auch die wechselnden Mitglieder des Aufsichtsrats tragen die Mitverantwortung für das Desaster des Unternehmens. Auch die beiden ihm Herbst 2006 zurückgetretenen Mitglieder (nach dem Scheitern der Integration von Dowslake Microsystems) können nicht entlastet werden.

TOP 4: Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

NOCH OFFEN.
Begründung: Zur Beurteilung sind die derzeit vorliegenden Informationen nicht ausreichend. Deshalb müssen die Ausführungen in der HV abgewartet werden. Die Auflösung einer Gesellschaft darf nur die Ultima Ratio sein. Auf der anderen Seite scheint tatsächlich die Gefahr zu bestehen, dass das Unternehmen nicht mehr erfolgreich wirtschaften kann und deshalb bei Fortführung auch die letzten Werte vernichten wird. Sofern also jetzt kein Auflösungsbeschluss (mit 75 % des vertretenen Grundkapitals) erfolgt, dürfte über kurz oder lang ein Insolvenzverfahren drohen. Allerdings würde die Auflösung der Gesellschaft voraussichtlich nur zu einem Liquidationserlös von weniger als 1 € pro Aktie führen.
Hier wird also eine Adhoc-Entscheidung zu treffen sein.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007

NOCH OFFEN
Begründung: Es bleibt abzuwarten, ob ggf. gegen den bisherigen Abschlussprüfer, der zur Wiederbestellung vorgeschlagen worden ist, erhebliche Bedenken bestehen aufgrund des bisherigen Werdegangs des Unternehmens und der gescheiterten Fusion, die vorrangig mit Bewertungsproblemen begründet worden ist.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.