Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.05.07



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Hauptversammlung der Deutsche Börse AG am 11.05.2007 am

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Deutsche Börse AG und den Konzern zum 31. Dezember 2006, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Insbesondere im Vertrauen auf die in der Vergangenheit ordnungsgemäße und verantwortungsvolle Unternehmensführung wird eine derartig hohe Ausschüttung (94,24% des Bilanzgewinnes) befürwortet.

TOP 3 Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Das vorgelegte nochmals gesteigerte Ergebnis spricht für sich. Allerdings sind die Hintergründe für das Ausscheiden der Herren Hlubek und Ganz zu hinterfragen.

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats

Keine Zustimmung
Begründung: Die Vorstandsmitglieder haben in ihren Verträgen sog. \"change-of-control-Klauseln\" mit einem besonderen Kündigungsrecht. Derartige \"change-of-control-Klauseln\" sind für den Regelfall vollkommen inakzeptabel und nicht hinnehmbar, da diese die dem deutschen Aktienrecht typische Kompetenzverteilung unterminieren.
Die aktienrechtliche Zulässigkeit derartiger Klauseln ist zudem umstritten.
Auch die Argumentation, dass derartige Vereinbarungen im angelsächsischen und US-amerikanischen Rechtsraum üblich sind, geht fehl.
Hier sind insbesondere die Hintergründe und Umstände (incl. Abfindungsbeträgen) für das Ausscheiden der Herren Hlubek und Ganz zu klären.

TOP 5 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und entsprechende Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Zwar erscheint diese Maßnahme vor dem Hintergrund der sonstigen Kapitalmaßnahmen nach TOP 6 und 7 nicht logisch und legt die Vermutung nahe, dass die Verwaltung eigentlich der Auffassung ist, dass eine ordentliche Kapitalherabsetzung erforderlich sei. Jedoch erhöht die Kombination aus Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Aktienrückkauf (gemäß TOP 8) die Freiheitsgrade der Aktionäre, indem jeder einzelne Aktionär entscheiden kann, ob er im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes sich von einem Teil seiner Aktien trennen oder diese behalten möchte.

TOP 6 Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals III und entsprechende Satzungsänderung

Enthaltung
Begründung: Die von der Verwaltung gegebene Begründung ist unzureichend. Selbst wenn man einen derartigen Beschluss als reinen Vorratsbeschluss sehen möchte, kann als Begründung die Annäherung an das neue Grundkapital nicht als ausreichend bezeichnet werden. Sofern auf der HV befriedigende Informationen gegeben, ist Zustimmung möglich.

TOP 7 Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals IV und entsprechende Satzungsänderung

Enthaltung
Begründung: Aus der Begründung geht nicht deutlich hervor, ob das sog. ATP bereits beschlossen und eingeführt ist oder nicht. Außerdem stünde ein derartiges Programm wegen der damit verbundenen Kapitalmaßnahme wohl unter dem Zustimmungsvorbehalt der Hauptversammlung. Sofern die notwendigen Klärungen auf der HV erfolgen, ist Zustimmung angezeigt.

TOP 8 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung auch unter Bezugsrechtsausschluss einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Zustimmung
Begründung: s. TOP 5.

TOP 9 Änderung von § 3 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Diese Art der Informationsübermittlung ist sach- und zeitgerecht, sofern die Gesellschaft im Hinblick auf die unterschiedliche Aktionärsstruktur auch die bisherigen Wege der Informationsübermittlung nicht verschließt.

TOP 10 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2007 sowie des Prüfers für den Halbjahresfinanzbericht im Geschäftsjahr 2007

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Anhaltspunkte, die gegen die Wahl sprechen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.