Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.05.07



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Hauptversammlung der Hochtief AG am 09.05.2007 am

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2006, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Dividendenerhöhung auf 1,10 Euro ist zu begrüßen. Damit werden 80 % des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet.

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat insgesamt ein sehr gutes Ergebnis präsentiert und die Grundlagen für kontinuierliches Wachstum gefestigt.

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Bei diesem guten Ergebnis wird sicher auch die kritisch stützende Arbeit des AR sichtbar. Einer Entlastung steht nichts im Wege.

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers Deloitte & Touch GmbH, München, ist nichts einzuwenden.

TOP 6 Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung unter teilweisem Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Enthaltung
Begründung: Die finanzielle Situation des Unternehmens lässt den Erwerb eigener Aktien ohne weiteres zu. Die Ermächtigung sieht aber auch vor, dass im Rahmen des Erwerbs auch Derivate in Form von Call-Optionen eingesetzt werden können. Diesem Vorhaben steht die SdK kritisch gegenüber, da nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 des AktG ein jeglicher Handel als Motivationsgrund ausgeschlossen ist. Nach Ansicht der SdK soll ein Aktienrückkauf nur dann durchgeführt werden, wenn die Gesellschaft der Meinung ist, dass dies auch für die Aktionäre sinnvoll ist, weil deren eingesetztes Kapital nicht mehr in voller Höhe für die Entwicklung des Unternehmens erforderlich ist.

TOP 7 Zustimmung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags

Zustimmung
Begründung: Die Zustimmung kann erteilt werden, da er nicht zum Nachteil der Aktionäre ist und steuerlich sinnvoll erscheint.

TOP 8 Ergänzung von § 2 Abs. 1 der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Ergänzung ist nicht zum Nachteil der Aktionäre.

TOP 9 Zustimmung zur Übermittlung von Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung

Zustimmung
Begründung: Da der einzelne Aktionär in jedem Fall seine Zustimmung erteilen muss, werden durch die Zulassung der Datenfernübertagung die Rechte der Anleger nicht beschnitten.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.