Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.04.07



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Hauptversammlung der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft am 26.04.2007

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1 a) Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts einschließlich des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2006

b) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2006, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2006

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2006

Zustimmung.
Begründung: Der Dividendenvorschlag sieht eine adäquate Teilhabe der Aktionäre am Erfolg vor.

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat erfolgreich gearbeitet.

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Es sind keine Gründe für eine Nichtentlastung erkennbar.

TOP 5 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft soll weiterhin die Möglichkeit zur adäquaten Eigenkapitalausstattung haben.

TOP 6 Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten

Keine Zustimmung.
Begründung: Die Sdk ist gegen den Einsatz von Derivaten, weil dem Aktienrückkauf kein spekulativer Charakter zugrunde liegen soll. Dies ist in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 des Aktiengesetzes explizit ausgeführt, wonach der Handel in eigenen Aktien als Motivationsgrund ausgeschlossen ist. Nach Ansicht der SdK soll ein Aktienrückkauf nur dann durchgeführt werden, wenn die Gesellschaft der Meinung ist, dass dies für die Aktionäre sinnvoll ist, weil deren eingesetztes Kapital nicht mehr in voller Höhe für die Entwicklung des Unternehmens erforderlich ist, bzw. weil man das Unternehmen durch die Weitergabe der rückerworbenen Aktien weiterbringen möchte. Hiermit ist der Einsatz von Put- und Call-Optionen u.E. nicht in Einklang zu bringen.

TOP 7 Änderung des § 2 der Satzung (Bekanntmachungen und Informationen)

Zustimmung.
Begründung: Anpassung der Satzung an geänderte Gepflogenheiten.

TOP 8 Änderung des § 8 Absatz 1 der Satzung (Versammlungsleitung)

Keine Zustimmung.
Begründung: Versammlungsleiter muss nach Auffassung der SdK immer ein Aufsichtsrat sein.

TOP 9 Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Zwischen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (im Folgenden „Münchener Rück“) und der DKV International Health Holding AG wurde am 6./13. März 2007 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen.

Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.