Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.07.06



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TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Phoenix Aktiengesellschaft
Keine Beschlussfassung

TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Gegen die Gewinnabführungsverträge und Verschmelzungsverträge Phoenix/ContiTech laufen seit 2005 Anfechtungsklagen und Spruchverfahren. Der Vorstand besteht mehrheitlich aus ContiTech AG Managern und handelt entsprechend. Der Entlastung wird seitens der SdK nicht zugestimmt.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
siehe TOP 2. Aufsichtsrat unter Führung von Continental-CEO, Wennemer, ist mit Continental AG-Managern besetzt, keine Entlastung

TOP 4: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Wahl des Abschlussprüfers KPMG wird zugestimmt

TOP 5: Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Absatz 2 und § 19 der Satzung
Satzungsänderung gem. UMAG hinsichtlich Anmeldung und Teilnahme ist nicht zum Nachteil der Aktionäre. Dem Beschluss kann zugestimmt werden.

TOP 6: Beschlussfassung über die Änderung von § 20 Absatz 2 der Satzung
Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen . Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es nicht.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.