Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.06.06



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Hauptversammlung der Krones AG am 21. Juni 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses mit den Lageberichten der KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2005 sowie des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Beschlussfassung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der KRONES Aktiengesellschaft

Wenn auch die Dividende um 10 Eurocent auf 1,40 € angehoben wurde, so ist sie dennoch in Anbetracht des Jahresüberschusses von 63,4 Mio. € und einer Gesamtausschüttungssumme von gerade einmal 14,75 Mio. € in keiner Weise angemessen. Der Beschlussfassung wird nicht zugestimmt.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder ausgezeichnete Arbeit geleistet daher Zustimmung zur Entlastung.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion im abgelaufenen Geschäftsjahr voll gerecht geworden – daher Zustimmung zur Entlastung.

TOP 5: Aufsichtsratswahlen

Der Wiederwahl der Aufsichtsratsmitglieder wird uneingeschränkt zugestimmt

TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft

Verlängerung des wohl reinen Vorratsbeschlusses. Dient weiter als Option – auch bei niedrigeren Kursen. In 2005 wurde kein Gebrauch von der Ermächtigung gemacht – daher Zustimmung.

TOP 7: Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung (Vergütung Aufsichtsrat)

Wenn auch die Gesamtvergütung des 12-köpfigen AR damit heuer um 72 T € erhöht wird, so ist diese in ihrer Gesamtsumme immer noch als angemessen anzusehen. Es ist aber gut, dass auch hier eine variable, aber erfolgsabhängige Komponente eingebracht wird – daher Zustimmung.

TOP 8: Beschlussfassung über die Änderung von § 18 Absatz 1 der Satzung Teilnahmerecht an der und Stimmrecht in der Hauptversammlung)

Notwendige Satzungsänderung auf Grund des am 1.11.2005 in kraft getretenen UMAG hinsichtlich Anmeldung und Teilnahme – daher Zustimmung.

TOP 9: Beschlussfassung über die Änderung von § 19 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung

Die Änderungen betreffend Versammlungsleitung sind nicht zu beanstanden, aber: Die mögliche Einschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre kann nicht hingenommen werden – daher keine Zustimmung.

TOP 10: Beschlussfassung über die individualisierte Veröffentlichung der Vergütung des Vorstandes

Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation. Diesen Anforderungen darf sich auch KRONES nicht entziehen, wobei die Gesamtsumme der Vergütung nicht zu beanstanden ist. Es besteht aber bei fixer und variabler Vergütung ein prozentuales Missverhältnis – daher Ablehnung.

TOP 11: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Der Wahl der Bayerischen Treuhand Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird zugestimmt, sofern die Unabhängigkeitserklärung gem. des Deutschen Corporate Governane Kodex Ziff. 7.2.1 vorliegt.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.