Hauptversammlung der Praktiker Bau und Heimwerkermärkte AG am 27.06.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte Holding AG für das Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2005 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005 nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Keine Beschlussfassung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte Holding AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2005
Der Ausschüttung einer Dividende von 0,45 € je Stückaktie wird zugestimmt.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2005
Der Geschäftsbericht ist nicht transparent und lässt sehr viele Fragen offen; es muss eine weitere Sanierung durchgeführt werden – daher keine Zustimmung zur Entlastung des Vorstands.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2005
siehe TOP 3 – keine Entlastung des Aufsichtsrats.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2006
Der Wahl des Abschlussprüfers wird zugestimmt.
TOP 6:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Gegen die zur AR-Wahl vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken.
TOP 7:
Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte Holding AG und der Praktiker Services Holding GmbH, Kirkel
Wir stimmen dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Praktiker Services Holding GmbH, Kiel, aus steuerlichen Erwägungen zu.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, die Schaffung eines bedingten Kapitals und Änderung der Satzung in § 4.4
Das Aktienrecht sieht in § 186 Abs. 3, S. 4 AktG die Möglichkeit eines Bezugsrechtsausschlusses vor, weil der Aktionär sich über Nachkäufe an der Börse gegen eine etwaige Verwässerung schützen kann. Diese Möglichkeit hat er z.B. bei Wandelschuldverschreibungen nicht, denn er müsste zur Verhinderung der Verwässerung bereits bei Begebung der Anleihe die Aktien kaufen, ohne dass er jedoch den Aktienkurs zum Waldungszeitpunkt kennt – daher keine Zustimmung.
TOP 9:
Änderungen der Satzung in § 7.2, § 8 Satz 3, § 9.4, § 14.2 Satz 2, § 15, § 16.1 Satz 2, § 17.2 und § 18.2 der Satzung
Den Satzungsänderungen wird zugestimmt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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