Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 23.05.06



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Hauptversammlung der PWO Progress-Werk Oberkirch AG am 23.05.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des zusammengefassten Lageberichts für die PWO AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Kein Beschluss erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Ausschüttung einer Dividende von 1,10 € je Stückaktie ist angemessen – daher Zustimmung.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Der Vorstand hat ordentlich gearbeitet; Entlastung kann erteilt werden.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Der Aufsichtsrat ist, soweit erkennbar, seinen Kontrollfunktionen nachgekommen; Entlastung kann erteilt werden.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Der Wahl des Abschlussprüfers Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wird zugestimmt.

TOP 6: Beschlussfassung über Änderungen der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts Das am 1. November 2005 in Kraft getretene Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) hat unter anderem einige Vorschriften des Aktiengesetzes über die Hauptversammlung geändert. Die Änderungen betreffen die Frist zur Einberufung der Hauptversammlung, die Teilnahmevoraussetzungen sowie das Frage- und Rederecht der Aktionäre. Die Satzung der Progress-Werk Oberkirch AG

Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragrechts bedarf es daher nicht.

TOP 7: Beschlussfassung über sonstige Änderungen der Satzung Zur Klarstellung des Stimmenentscheids bei Beschlüssen des Vorstands soll § 6 Abs. 3, Satz 2 der Satzung angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 6 Abs. 3, Satz 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: „Besteht der Vorstand aus mehr als zwei Personen, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Sprechers des Vorstands den Ausschlag.“

Zustimmung zur Beschlussfassung.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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