Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.05.06



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Hauptversammlung der PARAGON AG am 17.05.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2005, des zusammengefassten Lageberichts für die paragon AG und den paragon-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2005

Durch die Verdoppelung der Dividende im Vergleich zum Vorjahr von 10 Eurocent auf 20 Eurocent stimmt die SdK diesem TOP zu.

TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005

Die SdK stimmt der Entlastung des Vorstandes zu. Da die Geschäftsentwicklung der Paragon AG im abgelaufenen Jahr sehr zufriedenstellend verlauf ist und keine unternehmerischen und strategischen Fehlentscheidungen vom Vorstand getroffen worden sind.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Es sind keine Fehlverhalten des Aufsichtsrates bekannt und somit wird der Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr entlastet.

TOP 5: Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

Es spricht nichts gegen den Vorschlag, die Rödl & Partner GmbH als Wirtschaftsprüfer zu wählen.

TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Begebung von Genussrechten unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Um in weiterer Zukunft ebenso wachsen zu können, benötigt die Paragon AG neues Kapital, um Akquisitionen durchführen zu können. Daher wird der Ermächtigung , Genussrechte auszugeben, zugestimmt.

TOP 7: Beschlussfassung über das Unterbleiben der Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 – 9 HGB sowie §§ 315a, 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 HGB (Befreiung von der Pflicht zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge)

Diesem TOP wird nicht zugestimmt. Es gibt keinen Grund, den Aktionären die individualisierten Vorstandsbezüge nicht offen zu legen.

TOP 8: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Zustimmung zur Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, um Akquisitionen mit eigenen Aktien bezahlen zu können und somit die neuen Unternehmen an den Erfolg der Paragon zu koppeln.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.