Hauptversammlung der Aixtron AG am 11.05.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der AIXTRON AG zum 31.12.2005 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2005 und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Der Beschlussfassung kann zugestimmt werden.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Der Beschlussfassung kann zugestimmt werden.
TOP 4:
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien entspricht dem gegenwärtigen Standard und kann akzeptiert werden.
TOP 5:
Beschlussfassung über die Änderung von § 19 (Einberufung der Hauptversammlung) und § 20 (Teilnahme an der Hauptversammlung) der Satzung
Der Beschlussfassung kann zugestimmt werden.
TOP 6:
Beschlussfassung über die Änderung von § 21 (Leitung der Hauptversammlung) der Satzung
Die SdK wird der geplanten Satzungsänderung nicht zustimmen. Schon jetzt ist das Instrumentarium des Hauptversammlungsleiters ausreichend, um die Hauptversammlung ordnungsgemäß zu leiten. Einer Beschränkung des Fragerechts bedarf es daher nicht.
TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Der Wahl der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Konzern- und Abschlussprüfer kann zugestimmt werden.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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