Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.05.06



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Hauptversammlung der Hochtief AG am 10.05.2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Verwendung des Bilanzgewinns

Die Dividende wurde dem gestiegenen Ergebnis entsprechend erhöht.

TOP 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Die profunden Entscheidungen des Managements haben in einem noch schwierigen Markt zu dem seit langem besten Ergebnis der Gesellschaft geführt und die ansehnliche Kursperformance bewirkt. Daher kann der Vorstand ohne Einschränkung entlastet werden.

TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Effizienz der Arbeit des AR findet in der erfolgreichen Geschäftsentwicklung des Unternehmens ihren Ausdruck. Die Entlastung kann erteilt werden.

TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers

Der Wahl der Deloitte & Touche GmbH, München, als neuen Abschlussprüfer kann zugestimmt werden. Trotzdem sollten die Gründe für die Abkehr von der PriceWaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinterfragt werden.

TOP 6: Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Dem Vorschlag des Aufsichtsrats kann nur mit Bedenken zugestimmt werden, da die Mehrheit schon in anderen Unternehmen Vorsitzende des jeweiligen AR sind.

TOP 7: Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung unter teilweisem Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

Aufgabe des Vorstands ist es, die Geschäfte des Unternehmens zu führen und eine gute Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften und nicht mit den Aktien u.a. zusätzliche Risiken einzugehen. Aufgrund der Anrechte aus Aktienoptionsprogrammen sind zwischen Management und Eigentümer Interessenkonflikte möglich, die sich nachteilig auswirken können. Das Unternehmen hat zudem als Insider gegenüber den Aktionären einen unfairen Vorteil im Handel mit eigenen und abgeleiteten derivativen Instrumenten.

TOP 8: Zustimmung zum Abschluss von zwei Gewinnabführungsverträgen

Der Abschluss von zwei Gewinnabführungsverträgen soll aus steuerlichen Gründen erfolgen und ist nicht zum Nachteil für die Aktionäre.

TOP 9: Änderung von § 20 und § 21 der Satzung

Nicht zum Nachteil für die Kapitalanleger.

TOP 10: Ergänzung von § 22 der Satzung um einen Absatz 4

Ablehnung: Die Einschränkung der Rede- und Fragemöglichkeit kann nicht hingenommen werden, da durch Anwendung der Maßnahme eventuell dem Aktionär wichtige Informationen vorenthalten werden könnte. In kritischen Situationen kann schon heute der Leiter der Hauptversammlung einschreiten, um einen geordneten Fortgang der Versammlung sicher zu stellen.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.