Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.05.06



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Hauptversammlung der Mühlbauer Holding AG & Co, KGaA am 04. Mai 2006

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1: Vorlage des Jahresabschlusses der Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2005, Vorlage der Lageberichte für die Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA und den Konzern sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2: Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Mühlbauer Holding AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2005

JA. Der Feststellung des Jahresabschlusses wird zugestimmt.

TOP 3: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

JA. Die Dividende wurde um 0,50 % auf 0,90 € angehoben, was einer Ausschüttungsquote einschließlich der nicht aktivierten Anteile von 60,2 % entspricht.

TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des persönlich haftenden Gesellschafters für den Zeitraum vom 01. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005

JA. Der phG hat im Verbund mit seinen Vorstandsmitgliedern im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum ausgezeichnete Arbeit geleistet.

TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für den Zeitraum vom 01. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005

JA. Der Aufsichtsrat ist seiner Kontrollfunktion im abgelaufenen Geschäftsjahr voll gerecht geworden.

TOP 6: Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

NEIN. Von den aktuell verfügbaren 6.279.200 Aktien hält der phG 52,5 % = 3.296.852 Aktien, 202.437 Stücke wurden im Rahmen der noch bis Herbst geltenden Ermächtigung bereits vom Markt genommen. Der tägliche Handel hat sich zum Vorjahr weiter verringert, die Erhöhung des free floats wurde zwar in Erwägung gezogen, ist aber noch nicht terminiert.

TOP 7: Beschlussfassung über das Unterbleiben der in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 9 sowie § 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 9 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben Der persönlich haftende Gesellschafter und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen

NEIN. Die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung ist eine der Forderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex zur Schaffung von mehr Transparenz und entspricht international anerkannten Standards guter, verantwortungsvoller Unternehmensführung und offener Kapitalmarktkommunikation.

TOP 8: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006

JA, aber an einen Wechsel des Abschlussprüfers in den nächsten Jahren sollte gedacht werden, denn PwC prüft – zwar mit wechselnden Prüfern bereits seit 2000.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.