Hauptversammlung der Puma AG am 27.04.2006
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes des Vorstands für die PUMA AG Rudolf Dassler Sport und des Konzernlageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Keine Abstimmung erforderlich.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die Verdoppelung der Dividende zum Vorjahr von 1,00 € auf 2,00 € je Aktie ist zu begrüßen. Die Ausschüttungsquote von 11 % ist jedoch immer noch mager und muss in den nächsten Jahren deutlich gesteigert werden.
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
Der Vorstand hat erfolgreich gearbeitet und kann entlastet werden.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
Auch der Aufsichtsrat hat gute Arbeit geleistet und kann entlastet werden.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2006
Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl des bisherigen Abschlussprüfers sprechen.
TOP 6:
Wahlen zum Aufsichtsrat
Die Wahl der Herren Günter Herz und Dr. Rainer Kutzner als Vertreter des neuen Großaktionärs ist grundsätzlich zu befürworten, zumal sie die bisherigen AR-Mitglieder des früheren Großaktionärs ersetzen.
TOP 7:
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Die begrenzte Möglichkeit zum Erwerb von weiteren eigenen Aktien kann, bei richtiger Anwendung, im Interesse der Gesellschaft und uns Aktionären sein und wird deshalb befürwortet.
TOP 8:
Beschlussfassung über die Änderung von § 14 und § 15 der Satzung aufgrund eines neuen Gesetzes
Der Neuregelung der Einberufungsfrist und der Teilnahmevoraussetzungen für Hauptversammlungen kann zugestimmt werden, da sie für uns Aktionäre akzeptabel ist.
TOP 9:
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 der Satzung aufgrund eines neuen Gesetzes
Das UMAG sieht auch erweiterte Kompetenzen des Versammlungsleiters zur Begrenzung der Rede- und Fragezeiten der Aktionäre im Interesse an einer zügig durchgeführten Hauptversammlung vor
Wir wenden uns grundsätzlich gegen die im UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts) vorgesehene Möglichkeit, Rede- und Fragezeitbegrenzungen gegen die Aktionäre auf der
Hauptversammlung einzuführen. Während institutionellen Aktionären de facto weitgehende Möglichkeiten zur direkten Erörterung von Fragen mit der Unternehmensführung zur Verfügung stehen, bietet den privaten Aktionären lediglich die jährliche Hauptversammlung diese Gelegenheit. Eine potenzielle Beschneidung dieses elementaren Aktionärsrechtes müssen wir daher ablehnen.
Die SdK hat deshalb einen Gegenantrag gestellt.
Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.
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