Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.04.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München und den Konzern, jeweils für das Geschäftsjahr 2020, sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Corona-bedingt brach der Konzernjahresüberschuss von 2,8 Mrd. Euro auf 1,2 Mrd. Euro. ein. Dennoch soll erneut eine Rekorddividende von 9,80 Euro je Aktie ausgeschüttet werden, was eine Ausschüttungssumme von 1,37 Mrd. Euro darstellt. Da die Gesellschaft auf stabilen Beinen steht und der Gewinneinbruch nach Aussage des Vorstands nur ein einmaliger Effekt war, erscheint der Dividendenvorschlag des Managements tragbar und im Sinne einer aktionärsfreundlichen Dividendenpolitik.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch im von der Corona-Pandemie belasteten Geschäftsjahr 2020 erwies sich das Geschäftsmodell der Münchner Rück als äußert stabil. Die Pandemie-bedingten versicherten Schäden in der Lebens- und Schaden-/Unfallversicherung hinterließen Spuren im Abschluss, waren jedoch verkraftbar. Am Ende des Geschäftsjahres stand sogar noch ein Gewinn von 1,2 Mrd. Euro zu Buche. Bereinigt um die Pandemie-bedingten Belastungen hätte die Prognose von 2,8 Mrd. Euro laut dem Management erreicht werden können. Überzeugen tun auch die ambitionierten Langfristziele.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist augenscheinlich des Aufsichtsratsberichts seinen Kontrollpflichten im Zuge von acht Sitzungen mit hoher Präsenz nachgekommen. Erfreulich ist auch, dass allen Empfehlungen des DCGK ohne Ausnahme entsprochen wird.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Die für den Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidatin Dr. Carinne Knoche-Brouillon scheint aufgrund ihrer fachlichen Expertise und Berufserfahrung, unter anderem als Mitglieder der Unternehmensleitung bei C.H. Boehringer Sohn AG & Co. KG, für den Aufsichtsrats geeignet zu sein. Es wäre ihr erstes Mandat in einem Kontrollgremium eines Wirtschaftsunternehmens.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Das neue Vergütungssystem für den Vorstand soll zu 50 Prozent aus einem Festgehalt und zu 50 Prozent aus variablen Gehaltszahlungen bestehen. Die variablen Zahlungen beziehen sich zu 70 Prozent auf einen mehrjährigen Bemessungszeitraum von vier Jahren und sind von einem Peergroup-Vergleich abhängig. Positiv hervorzuheben ist ferner die verankerte Maximalvergütung und übliche Malus- und Clawback-Regelungen. Kritisch angesehen werden die Nebenleistungen, beispielsweise Umzugskosten und die Übernahme von Vorarbeitgeber-Boni.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder sowie entsprechende Änderung des § 15 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die jährliche Festvergütung von 105.000 Euro erscheint im Peergroup-Vergleich tragbar. Die Fest-Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden soll das 2,3-fache und das seines Stellvertreters das 1,5-fache betragen, was im Sinne des Deutschen Corporate-Governance-Kodexes ist. Die zusätzlichen Vergütungszahlungen für die Ausschussarbeit erscheinen recht üppig, zumindest wird aber eine gewisse Staffelung vorgenommen. Kritisch angesehen wird das zusätzliche Sitzungsgeld von 1.000 Euro. Da es, insbesondere aufgrund der üppigen Vergütungszahlungen, eine Selbstverständlichkeit sein sollte an den jeweiligen Sitzungen teilzunehmen, erschließt sich die Sinnhaftigkeit eines solchen zusätzlichen Anreizes nicht.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2017 sowie Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2021 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und Änderung des § 4 Abs. 1 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Nach Wunsch der Verwaltung soll ein Genehmigtes Kapital 2021 von ca. 20 Prozent des derzeitigen Grundkapitals beschlossen werden. Da bereits ein bedingtes Kapital von ca. 20 Prozent besteht, erscheint das Volumen kumulativ nach Ansicht der SdK zu hoch. Auch fällt die vorgeschlagene Ausgestaltung zur Erhöhung des Grundkapitals in Form von Sacheinlagen negativ auf und ist damit aus Sicht der SdK abzulehnen.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zu drei Gewinnabführungsverträgen

 

a) Dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft und der MR Beteiligungen 20. GmbH vom 2. März 2021 wird zugestimmt.

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um den Vorschlag eines Gewinnabführungsvertrags mit den üblichen steuerlichen und konzernrechtlichen Vorteilen. Die Gesellschaft ist an allen MR Beteiligungsgesellschaften zu 100 Prozent beteiligt.

 

b) Dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft und der MR Beteiligungen 21. GmbH vom 2. März 2021 wird zugestimmt.

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um den Vorschlag eines Gewinnabführungsvertrags mit den üblichen steuerlichen und konzernrechtlichen Vorteilen. Die Gesellschaft ist an allen MR Beteiligungsgesellschaften zu 100 Prozent beteiligt.

 

c) Dem Gewinnabführungsvertrag zwischen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft und der MR Beteiligungen 22. GmbH vom 2. März 2021 wird zugestimmt.

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um den Vorschlag eines Gewinnabführungsvertrags mit den üblichen steuerlichen und konzernrechtlichen Vorteilen. Die Gesellschaft ist an allen MR

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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