Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.04.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2020 mit dem Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns zum 30. September 2020 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird dem Gewinnverwendungsvorschlag zustimmen und freut sich mit der AG über die Erreichung der Erfolgsziele, die über die letzten Jahre sehr konstant ausgewiesen wurden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Zustimmung

 

Begründung: Auf Grund der unter Top 2 genannten Erreichung der Erfolgsziele sind die Mitglieder des Vorstands zu entlasten.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Zustimmung

 

Begründung: Basierend auf den uns derzeit vorliegenden Informationen ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets nachgekommen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

 

a)

Zustimmung

 

Begründung: Die Abstimmungen zu Top 5 erfolgen a. G. der Gesetzesänderung (ARUG II). Der Anpassung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zuzustimmen, eine Aufhebung des bisherigen Absatzes geht damit einher.

 

b)

Zustimmung

 

Begründung: Die Abstimmungen zu Top 5 erfolgen a. G. der Gesetzesänderung (ARUG II). Der Anpassung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zuzustimmen, eine Aufhebung des bisherigen Absatzes geht damit einher.

 

 

TOP 6 Wahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung 

 

Begründung: Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen den vorgeschlagenen Kandidaten. Die SdK erwartet allerdings eine persönliche Vorstellung in der Hauptversammlung (a. G. der virtuellen HV ggfs. auch per Videoeinblendung) und

 

Hinweise auf ggfs. weitere Mandate in Aufsichtsräten oder ähnlichen Gremien.

 

 

TOP 7 Wahl zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrates

 

Zustimmung

 

Begründung: Zunächst einmal gilt es, Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Dinkelacker für seine langjährige Tätigkeit im Aufsichtsrat sowie für seine Verdienste insgesamt für die Unternehmensgruppe zu danken. Die SdK schließt sich dem Vorschlag zur Wahl zum Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrates uneingeschränkt an.

 

 

TOP 8 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/21

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus Sicht der SdK erfüllt die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) nicht die nötigen Qualitätskriterien, um als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig zu werden. Dies ist nach Einschätzung der SdK im Fall Wirecard und der darauffolgenden politischen Aufarbeitung der Vorgänge deutlich geworden. Schon seit dem Jahr 2008 gab es gegen die Wirecard AG den Verdacht der Geldwäsche und der unrichtigen Bilanzierung. EY hat trotz dieser Medienberichterstattungen und der Auffälligkeiten sämtlichen Jahres- und Konzernjahresabschlüssen der Wirecard im Zeitraum von 2009 bis 2018 ein uneingeschränktes Testat erteilt. Dass diese sich jedoch über mehrere Jahre und bei einem Vermögenswert passieren, der für die Unternehmensbilanz von hoher Relevanz ist, können wir nicht nachvollziehen. Die SdK ist schockiert über das an den Tag gelegte Prüfungsverständnis von EY. Da bislang auch auf Nachfrage der SdK keine Klarstellung von Seiten EYs zu deren Prüfungspraxis erfolgte, kann aus Sicht der SdK kein weiteres Prüfungsmandat mehr an EY vergeben werden, so lange EY hier nicht grundlegende Änderungen in Bezug auf die Prüfungspraxis zusagt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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