TOP 1 Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Covivio Office AG (Minderheitsaktionäre) auf die Covivio Office Holding GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Unabhängig von der Frage, ob die einzelnen Bewertungsparameter, welche die Grundlage für die ermittelte Barabfindung bilden, einer Überprüfung standhalten, lehnt die SdK einen Squeeze-out-Beschluss als unzulässige Zwangsenteignung und somit aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. TOP 2 Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Vor dem Hintgergrund des Squeeze-out-Beschlusses im TOP 1 wird die SdK einem Mitglied des Großaktionärs die Zustimmung zur Wahl unabhängig von seiner Eignung versagen. TOP 3 Beschlussfassung über die Abwahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und weiterer unterjähriger Finanzberichte Abstimmungsverhalten: Nein Begründung: Durch das Delisting werden dem verbliebenen Streubesitz bereits in hohem Maße börsentechnisch fundierte Informationspflichten vorenthalten. Eine Abwahl des Prüfers unter Berufung auf die Befreiungsklausel des § 291 Abs. 1 und 2 erscheint daher für den Streubesitz als inakzeptabel. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
|