Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.04.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2020, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Umsatz hat sich gegenüber dem Vorjahr um fast 27% reduziert, was bereits auf der Ebene des EBITDA zu einem negativen Ergebnisausweis samt negativem betrieblichen Cashflow führte. Das Ergebnis spiegelt in hohem Maße die Verwerfungen der Corona-Pandemie oder besser gesagt, der von der Politik umgesetzten Lockdown-Maßnahmen gegen selbige wider, von denen der stationäre Mode- und Einzelhandel besonders getroffen wurde. Somit kann dem Vorstand dennoch Entlastung erteilt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/20

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch der Aufsichtsrat ist offenbar seinen Pflichten zur Beratung und Überwachung des Vorstands nachgekommen. Die Begründung in TOP 2 im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie gilt entsprechend.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/21

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag Baker & Tilly liegen keine Bedenken vor.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Dem Vergütungssystem kann keine Zustimmung erteilt werden. Zunächst ist nicht ersichtlich, auf welcher Vergleichsgrundlage dieses System entwickelt wurde. Weiterhin enthält es einen einjährigen variablen Vergütungsbestandteil, welcher aus unserer Sicht mit der Zielsetzung des § 87 AktG allenfalls geringfügig kompatibel ist. Auch erscheint es inakzeptabel, ein Vergütungssystem zu implementieren, dass in der derzeitigen Unternehmenslage zur Zahlung einer variablen Vorstandsvergütung führt. Das Ziel einer variablen Vorstandsvergütung kann nicht darin bestehen, den Vorstand gegenüber dem Aktionariat besserzustellen, sondern vielmehr einen Gleichlauf der Interessen beider Parteien zu gewährleisten. Darüber hinaus erscheint auch die langfristige LTI-Vergütungskomponente verbesserungswürdig. Insbesondere wäre es ratsam, die langfristige Vergütungskomponente durch einen verpflichtenden Kauf von Aktien der Gesellschaft mit einer Haltedauer von sieben Jahren auszugestalten, anstatt hier virtuelle Aktien zum Einsatz zu bringen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrats sieht weiterhin einen variablen Gehaltsbestandteil vor. Dies ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass innerhalb einer AG deutscher Prägung das Ergebnis durch den Vorstand erwirtschaftet und dem Aufsichtsrat hierbei keine operative Mitgestaltung zugestanden wird, nicht zielführend. Der Aufsichtsrat hat eine primär kontrollierende Aufgabe, die mit einem Fixum hinreichend bedacht wird.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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