Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.04.2021



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 (Bilanz zum 31. Dezember 2020 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 nebst Anhang), des Lageberichts, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt die konstante Dividendenausschüttung in Höhe von 1,10 € und die Ausschüttungsquote von nahezu 71 % des Jahresüberschusses.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger stimmt für die Vorstandsentlastung, da bei den ausgewiesenen Absatz- und Umsatzrückgängen der Jahresüberschuss trotz pandemiebedingter Einflüsse weiterhin gesteigert werden konnte.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung des Vorstands sowie der Kontrolle und Überwachung stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken hinsichtlich der Wahl des Wirtschaftsprüfers und begrüßt somit den zu vollziehenden Wechsel einer langjährig tätigen Prüfungsgesellschaft. Die Schutzgemeinschaft fordert ohnehin einen Wechsel einer Prüfungsgesellschaft - nicht allein des Prüfungsteams - spätestens alle zehn Jahre.

 

 

TOP 6 Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Es sind keine Bedenken hinsichtlich der Qualifikation der Aufsichtsratskandidaten/innen für eine Wahl vorhanden. Allerdings scheint die Anzahl der Kandidaten/innen grundsätzlich zu hoch. Die SdK erwartet für eine Wahl neben einer persönlichen Vorstellung in der HV, was auch in der virtuellen Variante z. B. per Video möglich sein sollte auch eine Information im Vorfeld. Allerdings fehlt für eine Zustimmung insbesondere der Briefwähler eine Angabe zu den übrigen Ämtern der Kandidaten/innen. Die SdK erwartet, dass ein AR-Mitglied auch hinreichend Zeit mitbringt und stimmt nur zu, wenn die Anzahl der übrigen vergleichbaren Mandate die Zahl drei bzw. fünf nicht übersteigt. Hierbei zählt ein Aufsichtsratsvorsitz doppelt. Aus vorgenannten Gründen kann daher hier keine Zustimmung erfolgen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.