Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.07.2020



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019/2020 und des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einem Ergebnis von € 2,47 pro Aktie und einem starken Start in das Jahr 2020 wäre auch eine Steigerung der Dividende möglich gewesen. Allerdings ist in Anbetracht der Unsicherheit in Bezug auf die Corona Pandemie eine Ausschüttungsquote von 27,5% immer noch ordentlich.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: In den letzten Jahren hat Hornbach massiv in die Digitalisierung investiert - mehr als € 200 Mio. Zusätzlich war das Vorjahr von Vorleistungen in die Filialen gekennzeichnet. Beides zahlt sich aus, so dass sich das Ergebnis pro Aktie von € 1,29 auf € 2,47 fast verdoppelt hat. Wichtiger ist jedoch, dass Hornbach seinen führenden Platz im DIY-Sektor verteidigt hat und gleichzeitig die führende Stellung im Online-Handel ausgebaut hat.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Zustimmung

 

Begründung: Strategisch ist Hornbach, durch ein frühes Investment, vor allem in der Digitalisierung, sehr gut aufgestellt. Die Finanzierung ist nach wie vor solide. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Deloitte wurde im letzten Jahr neu gewählt. Der Wechsel ist zu begrüßen, damit die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet ist. Die Höhe von € 543 Tsd. liegt deutlich unter dem Honorar von € 696 Tsd. aus dem Vorjahr und enthält keine Steuer- oder sonstigen Leistungen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Vergütungssystem sichert Altersvorsorgezahlungen von deutlich über 10% des fixen Bruttoentgelts zu. Die SdK hält 3-5%, wie es bei den "normalen" Angestellten üblich ist, für angemessen. Da auch die einjährigen variablen Vergütungen sehr hoch sein können, lehnt die SdK das Vergütungssystem ab.

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vergütung des Aufsichtsrats mit € 20 Tsd. bis hin zu € 50 Tsd. für den Vorsitzenden ist der Größe und Verantwortung angemessen. Die sonstigen Regeln entsprechen den SdK Forderungen.

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der HORNBACH Baumarkt AG und einer Tochtergesellschaft (HORNBACH Beteiligungen GmbH)

 

Zustimmung

 

Begründung: Durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vereinfacht Hornbach interne Prozesse, kann aber auch flexibler Steuerliche- und Finanzierungsmöglichkeiten nutzen.

 

 

TOP 9 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds - Frau Simona Scarpaleggia

 

Zustimmung

 

Begründung: Die fachliche Qualifikation scheint gegeben zu sein. Weiterhin bedeutet die Wahl von Frau Scarpaleggia eine deutliche Diversifikation des Aufsichtsrats in Hinblick auf Internationalität, aber auch in Hinblick auf die Belange weiblicher MitarbeiterInnen und KundInnen. Frau Scarpaleggia hat zwar viele Mandate, bei denen es sich jedoch überwiegend um wissenschaftliche Beiräte und Stiftungen handelt. Damit sollte noch genug Zeit für das Mandat bei der Hornbach Holding bleiben.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.