Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.07.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016/2017 und des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Hornbach Baumarkt schüttet knapp 41% des Ergebnisses je Aktie aus. Eine weiter auf 51,6% (von 49%) angestiegene Eigenkapitalquote hätte auch eine höhere Ausschüttung ermöglicht. Allerdings investiert Hornbach weiterhin in die regionale Expansion, die Modernisierung der Märkte und vor allem in den Online-Auftritt, so dass die Ausschüttung durchaus akzeptabel ist.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz eines aggressiven Wettbewerbsumfeldes und hohen Investitionen in die Digitalisierung konnte das operative Ergebnis um 8% gesteigert werden. Das Ergebnis vor Steuern stieg um 1,2% und auf Grund einer normalisierten Steuerquote ging der Jahresüberschuss deutlich um 27% zurück. Hornbach konnte den Marktanteil leicht ausbauen, so dass der Vorstand gut gearbeitet hat.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Hornbach Baumarkt ist strategisch gut positioniert. Die Finanzsituation ist nach wie vor solide und die regionale Expansion verlief ohne größere Probleme. Insgesamt gesehen scheint der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG prüft seit 1998. Bei solch einem langen Prüfzeitraum ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr gesichert und ein Wechsel der Prüfgesellschaft dringend erforderlich.

 

 

TOP 6
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG prüft seit 1998. Bei solch einem langen Prüfzeitraum ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr gesichert und ein Wechsel der Prüfgesellschaft dringend erforderlich.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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