TOP 1 Beschlussfassung über (a) die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, (b) die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals II und (c) über die Änderung von § 7 Abs. 5 der Satzung (Grundkapital) a) Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen Ablehnung Begründung: Das Vertrauen zum Management ist durch die USA-Kapriolen dermaßen beschädigt, weswegen wir jegliche neue Kapitalia vorerst ablehnen. Sowieso sind die Modalitäten mit einem Bezugspreis so weit unter dem Aktienkurs eine Zumutung für die Aktionäre. b) Beschlussfassung über ein neues Bedingtes Kapital II Ablehnung Begründung: Das Vertrauen zum Management ist durch die USA-Kapriolen dermaßen beschädigt, weswegen wir jegliche neue Kapitalia vorerst ablehnen. Sowieso sind die Modalitäten mit einem Bezugspreis so weit unter dem Aktienkurs eine Zumutung für die Aktionäre. c) Beschlussfassung über die Änderung von § 7 Abs. 5 der Satzung Ablehnung Begründung: Das Vertrauen zum Management ist durch die USA-Kapriolen dermaßen beschädigt, weswegen wir jegliche neue Kapitalia vorerst ablehnen. Sowieso sind die Modalitäten mit einem Bezugspreis so weit unter dem Aktienkurs eine Zumutung für die Aktionäre. TOP 2 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals a) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals Ablehnung Begründung: Das Vertrauen zum Management ist durch die USA-Kapriolen dermaßen beschädigt, weswegen wir jegliche neue Kapitalia vorerst ablehnen. Sowieso sind die Modalitäten mit einem Bezugspreis so weit unter dem Aktienkurs eine Zumutung für die Aktionäre. b) Anweisung an den Vorstand zur Anmeldung der Durchführung der unter Buchstabe a) vorgeschlagenen Erhöhung des Grundkapitals Ablehnung Begründung: Das Vertrauen zum Management ist durch die USA-Kapriolen dermaßen beschädigt, weswegen wir jegliche neue Kapitalia vorerst ablehnen. Sowieso sind die Modalitäten mit einem Bezugspreis so weit unter dem Aktienkurs eine Zumutung für die Aktionäre. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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