Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.02.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2021 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2021 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a bzw. 315a HGB unter Berücksichtigung von Art. 83 EG HGB, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach §§ 289b Abs. 3 und 315b Abs. 3 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr ein Konzernjahresergebnis von knapp 7 Mio. Euro erwirtschaftet. Die Eigenkapitalquote konnte von 42 % auf 44 % gestärkt werden. Die Ausschüttungsquote beträgt ca. 40 % vom Konzernjahresergebnis und liegt somit innerhalb der von der SdK als angemessene Beteiligung der Aktionäre am Unternehmensergebnis angesehenen Quote zwischen 40 % bis 60 % des Konzernjahresergebnisses.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die Gesellschaft gut durch das schwierige Geschäftsjahr 2020/2021 geführt. Die Mitarbeiterzahl konnte nahezu konstant gehalten werden. Das Unternehmensergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in vier ordentlichen Sitzungen den Vorstand beraten und überwacht. Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat seinen Aufgaben entsprechend seinen Verpflichtungen nachgekommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Abschlussprüfungsgesellschaft prüft das Unternehmen seit ca. 8 Jahren. Neben den Leistungen für die Abschlussprüfung hat die Abschlussprüfungsgesellschaft nur geringfügige sonstige Leistungen erbracht.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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