Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.03.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020/2021, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar wurde ein Verlust von 90 Mio. € erzielt, der jedoch vollständig von der Mehrheitsmutter Thyssenkrupp übernommen wurde. Bei Liquiditätsreserven von über 20 Mio. € und der noch anstehenden Ausgleichszahlung erscheint die Dividende angemessen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz 10% Umsatzwachstum wurde aufgrund nicht weiter gegebener Rohstoff- und Energiekosten (quartalsweise Anpassungen) ein Verlust von 90 Mio. € erzielt, erstmals auch bei Rasselstein. Die Kapitalkosten wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht verdient. Die marktüblichen Jahresverträge (75% vom Umsatz) konnten nicht schnell genug an die explosionsartig steigende Bezugskosten angepasst werden. Auf der anderen Seite werden im laufenden Geschäftsjahr sehr auskömmliche Preise erzielt, so dass es realistisch erscheint, dass der Verlust komplett wieder aufgefangen werden kann.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Im seit Jahren defizitären Geschäft Electrical Steel scheint mit dem neuen Vorstand endlich der Durchbruch zu gelingen, Ein positives Ergebnis erscheint im jetzt laufenden Geschäft erreichbar. Auch die intensive Prüfung "a.o. Kündigung der Kundenverträge: ja oder nein" im Segment Rasselstein scheint sich für dieses Jahr auszuzahlen. Trotz eines Verlusts von 90 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr erscheinen die getroffenen Entscheidungen in einem sehr schwierigen Marktumfeld nachvollziehbar und plausibel.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vergütung erscheint angemessen, da im Wesentlichen konzerneigene Mitarbeiter des ThyssenKrupp-Konzerns im Gremium arbeiten.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl von Frau Dr. Jaroni liegen keine persönlichen und sachlichen Einwände vor. Im Gegenteil erscheint Ihre Berufung als Leiterin des Projekts Dekarbonisierung bei ThyssenKrupp für EHW einen Zuwachs an Fach-Kompetenz zu bedeuten.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft ist zwar unabhängig vom Abschlussprüfer der Muttergesellschaft, jedoch sind die sonstigen Leistungen mit 19 T€ von 30 T€ Abschlusskosten unangemessen hoch, um eine formale Unabhängigkeit konstatieren zu können

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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