Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Bericht des Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2021

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Der Ausschüttungsvorschlag entspricht einer Quote von etwas über 84% am Jahresüberschuss nach Steuern. Die SdK fordert von Gesellschaften bei normalem Geschäftsverlauf generell eine regelmäßige Ausschüttung von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses. Die SdK stimmt dem Vorschlag zu, der deutlich über der Spanne dieser Richtlinie liegt.

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Abstimmungsverhalten: Ja

 

Begründung: Die SdK sieht keine Gründe, die es rechtfertigen könnten, den Verwaltungsrat nicht zu entlasten.

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

 

Abstimmungsverhalten: Nein

 

Begründung: Der Bestellung von RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft kann nicht mehr zugestimmt werden. Die RSM prüft die Gesellschaft seit über zehn Jahren. Nachdem die Steuerberatungskosten bereits in den Vorjahren erheblich gestiegen waren, erhöhte sich der Anteil der Beratungsleistungen zur Prüfungsleistung auch dieses Mal und lag bei knapp über 43 Prozent. SdK sieht eine Quote von bis zu 25% als zustimmungswürdig an. Aus Sicht der SdK braucht es hier einen Wechsel.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 

 

 



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