Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.04.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2021, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/21

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar konnte das Unternehmen auch im letzten Geschäftsjahr keinen Gewinn erwirtschaften. Dies erscheint allerdings zumindest überwiegend pandemiebedingt. Zugleich hat der Vorstand Maßnahmen zur Sanierung angestoßen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/21

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Beratungs- und Aufsichtspflichten ausweislich seines Berichts nachgekommen und berichtet transparent hierüber. Gegen einer Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/22

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Unabhängigkeit des vorgeschlagenen Abschlussprüfers sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

 

Ablehnung

 

Begründung: Da die Gesellschaft ersichtlich über keine überschüssige Liquidität verfügt, sondern gerade eine Liquiditätsenge erleidet, ergeht dieser Vorschlag zur Unzeit.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (§ 4 Abs. 2 der Satzung) mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft berühmt sich einer hohen Eigenkapitalquote. Ein genehmigtes Kapital von 50 % des Grundkapitals ist schon vor diesem Hintergrund nicht veranlasst. Sollte hierzu jeweils Bedarf bestehen, mag hierüber gesondert bei konkretem Anlass entschieden werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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