Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.02.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020/2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 und § 289 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividendensumme stellt im Vergleich zum Konzernjahresüberschuss eine Ausschüttungsquote von rund 50 % dar und liegt damit exakt in der von der SdK grundsätzlich empfohlenen Spanne zwischen 40 und 60 %. Auch vor dem Hintergrund der Belastungen durch die Corona-Krise in den letzten zwei Geschäftsjahren ist es erfreulich, dass die Dividende auf gleichem Niveau gehalten werden kann.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand mit CEO Sandra Maile und COO Bernhard Staller entwickelt die Gesellschaft klar und transparent weiter. Unter anderem die Entwicklung des Auftragsbestands, die solide Kundenstruktur sowie die gute finanziellen Lage der Gesellschaft unterstreichen dies. Auch die Börse honoriert dies mit einem mittlerweile wieder deutlich angestiegenen Aktienkurs, der über den Vor-Corona-Ständen notiert.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Rahmen von vier Präsenzsitzungen und mehreren Video- und Telefonkonferenzen ist der Aufsichtsrat augenscheinlich seines Berichts seinen Aufgaben und Verpflichtungen nachgekommen. Die Arbeit der Organe ist zudem für eine Gesellschaft in der Größe von FORTEC überdurchschnittlich hoch.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022

 

Zustimmung

 

Begründung: Zum zweiten Mal schlägt der Aufsichtsrat die Rödl & Partner GmbH zum Abschlussprüfer vor. Weder hinsichtlich der fachlichen Expertise noch mit Blick auf etwaige Interessenkonflikte sind Bedenken über die Geeignetheit ersichtlich.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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