Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.03.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2021 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende liegt zwar am unteren Ende der von der SdK geforderten Ausschüttungsrate. Ihr kann aber so zugestimmt werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen hat ein gutes Ergebnis erzielt. Insbesondere der nun ausgeschiedene Vorstandsvorsitzende hat das Unternehmen jahrelang erfolgreich geführt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Abgesehen von der Beschneidung der Aktionärsrechte bei der erneut virtuellen Hauptversammlung über das erforderliche Maß hinaus ist der Aufsichtsrat auch dafür verantwortlich, dass dem ausgeschiedenen Vorstandsvorsitzenden ohne vorher bestehende vertragliche Grundlage noch eine Schlusszahlung von fast 1 Mio. € gezahlt wurde. In einem Vergütungssystem würde die SdK das auch nicht akzeptieren - als Einzelmaßnahme ist es deswegen auch nicht akzeptabel.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022

 

Ablehnung

 

Begründung: Ernst & Young soll zum 9. oder 10. Mal prüfen. Diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sich im Fall Wirecard nicht bewährt. Zumal der Aufsichtsrat schon beschlossen hat, wer E & Y künftig nachfolgen soll, ist nicht nachvollziehbar, warum dieser andere mögliche Abschlussprüfer nicht schon jetzt vorgeschlagen wird.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Aufhebung der genehmigten Kapitalien gemäß § 4 Abs. 5 und 6 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar wird ein Bezugsrechtsausschluss auch für den Fall der Sacheinlage auf 10% der Kapitalerhöhung begrenzt. Doch kann diese insgesamt etwa 30% des bisherigen Stammkapitals ausmachen, womit die von der SdK akzeptierte Grenze von 25% überschritten wird. Für eine Kapitalerhöhung in solchem Umfang ohne konkreten Anlass ist kein Bedarf zu erkennen, zumal die Gesellschaft eine Eigenkapitalquote von etwa 70% hat.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 20 der Satzung zur D&O Versicherung zu Gunsten der Mitglieder des Aufsichtsrates

 

Ablehnung

 

Begründung: Da die Aufsichtsräte für ihre Tätigkeit bezahlt werden, ist es nur angemessen, dass sie auch teilweise haften. Man kann diskutieren, ob dies mindestens 10% des Schadens sein müssen oder ob nicht auch andere Regelungen möglich wären - etwa 10% des Schadens bis maximal das 1,5fache der jährlichen Vergütung. Aber auf eine Selbstbeteiligung völlig zu verzichten, setzt falsche Anreize.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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