Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.03.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius Aktiengesellschaft und den Konzern, jeweils mit dem darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius Aktiengesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Sartorius AG schlägt eine Dividende in Höhe von 1,25 € je Stammaktie und 1,26 € je Vorzugsaktie vor. Dies entspricht einer Erhöhung der Dividendenzahlung im Vergleich zum Vorjahr um beachtliche rund 78%. Die Ausschüttungsquote liegt weiterhin lediglich bei rund 15%, aber aufgrund der hervorragenden Aktienkursentwicklung und aufgrund der weiterhin sensationellen Wachstumsentwicklung ist die Dividendenpolitik aus Sicht der SdK als absolut angemessen anzusehen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Vorstand der Sartorius AG gebührt auch für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 wiederum uneingeschränkte Entlastung. Die Entwicklung der Gesellschaft ist im Hinblick auf Wachstum und Ertrag als sensationell einzustufen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch dem Aufsichtsrat gebührt Entlastung, da auch dem Aufsichtsrat der Erfolg von Sartorius anzurechnen ist. Er ist seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle ausdrücklich nachgekommen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2022

 

Zustimmung

 

Begründung: Die KPMG prüft Sartorius seit 2014, womit die Zehnjahresfrist noch nicht überschritten ist. Auch wurden neben den reinen Abschlussprüfungskosten lediglich sonstige Bestätigungsleistungen in Höhe von 91 T € in Auftrag gegeben. Somit ist die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers formal gegeben.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie bereits im vergangenen Jahr wird die SdK dem geänderten Vergütungssystem nicht zustimmen können. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll angemessen sein, aber keine Vollversorgung darstellen. Unternehmerisch denkende Manager sollten aufgrund der über dem Durchschnitt der Bevölkerung liegenden fixen Vergütungsbestandteile durchaus selbstständig und ausreichend für die private Altersversorgung aufkommen können. Leistungen zur Altersversorgung bereits ab dem 65. Lebensjahr sind zudem gesellschaftlich als zu früh anzusehen. Und auch gewisse Nebenleistungen (Sicherheit, Umzugskosten, Kosten für Heimfahrten/Heimflüge einschließlich Nebenkosten und für doppelte Haushaltsführung) können sicherlich mit einem Vorstandsgehalt gezahlt werden. Auch Sondervergütungen bei außerordentlichen Leistungen des Vorstandes nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats sieht die SdK kritisch. Daher kann aus sozialverträglichen Gründen dem vorliegenden System insgesamt nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Der vorgelegte Vergütungsbericht kann aus Sicht der SdK gebilligt werden. Die Billigung des sachgemäß erstellten Vergütungsberichts bedeutet jedoch nicht der Zustimmung des Vergütungssystems an sich (siehe Kritik TOP 6).

 

 

TOP 8 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a. Herrn Prof. David Ebsworth

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Prof. Ebsworth hat seit seiner Ernennung in den Aufsichtsrat der Sartorius AG im Jahr 2020 bewiesen, dass er eine große Bereicherung für den Aufsichtsrat darstellt. Die SdK begrüßt ausdrücklich die Wiederwahl von Herrn Prof. Ebsworth.

 

b. Frau Dr. Daniela Favoccia

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Dr. Favoccia hat seit ihrer Ernennung in den Aufsichtsrat der Sartorius AG im Jahr 2017 bewiesen, dass sie eine große Bereicherung für den Aufsichtsrat darstellt. Die SdK begrüßt ausdrücklich die Wiederwahl von Frau Dr. Favoccia.

 

c. Herrn Dr. Lothar Kappich

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Kappich hat seit seiner Ernennung in den Aufsichtsrat der Sartorius AG im Jahr 2007 bewiesen, dass er eine große Bereicherung für den Aufsichtsrat darstellt. Die SdK begrüßt ausdrücklich die Wiederwahl von Herrn Dr. Kappich.

 

d. Frau Ilke Hildegard Panzer

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Panzer hat seit ihrer Ernennung in den Aufsichtsrat der Sartorius AG im Jahr 2017 bewiesen, dass sie eine große Bereicherung für den Aufsichtsrat darstellt. Die SdK begrüßt ausdrücklich die Wiederwahl von Frau Panzer.

 

e. Herrn Frank Riemensperger

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK unterstützt die Wahl von Herrn Riemensperger. Aufgrund seiner fachlichen Expertise wird er einen Mehrwert für den Aufsichtsrat der Sartorius AG darstellen. Zudem scheint Herr Riemensperger über die zeitlichen Ressourcen zu verfügen, um dem Mandat im Aufsichtsrat der Sartorius AG gerecht zu werden, da er nicht overboarded ist.

 

f. Herrn Prof. Dr. Klaus Rüdiger Trützschler

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Dr. Trützschler hat seit seiner Ernennung in den Aufsichtsrat der Sartoroius AG im Jahr 2011 bewiesen, dass er eine große Bereicherung für den Aufsichtsrat darstellt. Die SdK begrüßt ausdrücklich die Wiederwahl von Herrn Dr. Trützschler.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Zustimmung zur Ergänzung bestehender Ergebnisabführungsverträge zwischen der Sartorius Aktiengesellschaft und ihren Tochtergesellschaften Sartorius Lab Holding GmbH und Sartorius Corporate Administration GmbH jeweils um einen Beherrschungsteil

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sprechen aus Sicht der SdK keine Gründe gegen die Zustimmung zu der Ergänzung der bestehenden Ergebnisabführungsverträgen mit der Sartorius LAB Holding GmbH und der Sartorius Corporate Administration GmbH.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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