Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.02.2022



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1 Vorlage der Abschlussunterlagen

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die in den Vorjahren verfolgte Digitalisierungsstrategie wird kontinuierlich weiterverfolgt. Zudem besteht ein erster Ausblick darauf, im kommenden Geschäftsjahr wieder auf Geschäftsergebnisse, welche den Vor-Covid Ergebnissen ähneln, zu gelangen. Im Rahmen einer sich ständig ändernden Regelungskultur bezüglich der Corona-Maßnahmen dennoch auf ein pre-pandemie gleiches Ergebnis zu gelangen, spricht für den Vorstand. Auch der Entschluss, keine Dividende auszuzahlen, spricht für den Vorstand, der hier im Sinne der Metro AG handelt, um die weiterhin notwendigen Investitionen für die Transformation vornehmen zu können. Zwar wurde auch in den vergangenen Jahren, obwohl ein Verlust erwirtschaftet wurde, eine Dividende ausgezahlt, jedoch wurden diese Auszahlungen unter anderem durch Desinvestitionen ermöglicht. An dieser Stelle, also auf eine Dividendenausschüttung zu verzichten, erscheint langfristig sinnvoller, auch wenn dies kurzfristig schmerzhaft für die Aktionäre ist. Der Entlastung des Vorstandes ist demnach zuzustimmen.

 

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Insgesamt fanden acht Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr statt. Des Weiteren ist der Bericht über die Tätigkeiten des Aufsichtsrats detailliert und lässt die Erfüllung der Kontrollfunktion erkennen.

 

 

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie bereits jährlich seit der Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2016 angemerkt, bestehen gegen die Wiederwahl der KPMG AG grundsätzliche Bedenken, da diese die Gesellschaft auch bereits vor der Aufspaltung seit 2006 prüft. Der SdK e.V. vertritt die Auffassung, dass nach spätestens 10 Jahren, neben den regelmäßig wechselnden Prüfungsteams, auch die Prüfungsgesellschaft zur Wahrung der Unabhängigkeit der Prüfungsergebnisse wechselt.

 

 

TOP 5 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

a)    Der Aufsichtsrat schlägt vor Herrn Dr. Fredy Raas

 

Zustimmung

 

Begründung: Die bisherige Arbeit des Aufsichtsrates war zufriedenstellend und es fand eine geeignete Vertretung der Aktionärsinteressen statt. Mithin ist einer Wiederwahl von Herrn Dr. Fredy Raas zuzustimmen.

 

b)    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Eva-Lotta Sjöstedt

 

Zustimmung

 

Begründung: Die bisherige Arbeit des Aufsichtsrates war zufriedenstellend und es fand eine geeignete Vertretung der Aktionärsinteressen statt. Mithin ist einer Wiederwahl von Frau Eva-Lotta Sjöstedt zuzustimmen.

 

c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Marek Spurný

 

Ablehnung

 

Begründung: Herr Marek Spurný scheint zwar durch seine Erfahrungen in vielen anderen Aufsichtsratsposten äußerst kompetent und geeignet für die Position, jedoch bekleidet Herr Spurney bereits ein weiteres externes Aufsichtsratsmandat sowie 11 Konzernmandate im Rahmen seiner Tätigkeit bei der EP Corporate Group. Demnach kann nicht sichergestellt werden, dass Herr Spurney ausreichend Zeit hat, im Interesse der Aktionäre der METRO AG im Aufsichtsrat zu handeln und ist nach der Definition der SdK als overboarded anzusehen. Die Wahl von Herrn Spurney ist daher aus Sicht der SdK abzulehnen.

 

 

TOP 6 Änderung von § 4 Abs. 7 der Satzung (Genehmigtes Kapital)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ermächtigung zur Schaffung eines bedingten Kapitals stellt eine sinnvolle alternative Finanzierungsmöglichkeit dar, bei der den grundsätzlich den Aktionären ein Bezugsrecht eingeräumt wird. Hierbei handelt es sich auch um einen reinen Vorratsbeschluss, der kein Bezugsrecht ausschließt. Kapitalvorratsbeschlüsse von über 25% des Grundkapitals sind grundsätzlich aus Sicht der SdK, auch bei Einräumung des Bezugsrechtes, abzulehnen, da Vorhaben solcher Größe der Vorlage eines konkreten und aktuellen Falles bedürfen. Das hier aufgeführte genehmigte Kapital stellt fast 30% des Grundkapitals der METRO AG dar. Demnach kann grundsätzlich einem solchen Antrag nicht zugestimmt werden. Hier jedoch überzeugt der Antrag zur Schaffung eines bedingten Kapitals dadurch, dass nicht nur bereits zuvor in den letzten Jahren kein Gebrauch von diesem gemacht wurde, sondern auch, dass keinerlei Bezugsrechte (bis auf Spitzenbeträge) ausgeschlossen werden noch Regelungen zu Sacheinlagen vorliegen. Demnach kann dem TOP 6 aus Sicht der SdK ausnahmsweise zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.