Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.05.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Im Vorjahr wurde die reguläre Dividendenerhöhung von 5 Cent aus Vorsichtsgründen ausgesetzt. Dies wird jetzt nachgeholt und 1,60 € gezahlt. Das entspricht einer Ausschüttungsquote von 40%. Die Aktionäre nehmen damit Teil an der erfolgreichen Entwicklung des Konzerns in 2021, sowohl in der Erstversicherung als auch in der Rückversicherung.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle finanziellen Parameter weisen den erfolgreichen Weg der Talanx in 2021 aus. Erstmals wurde für die Talanx Aktionäre ein Periodenergebnis von mehr als 1 Mrd. € erwirtschaftet.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie der ausführliche Bericht zeigt, hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungsaufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen und Zwischenlageberichten

 

Zustimmung

 

Begründung: PricewaterhouseCoopers ist kompetent und hat noch nicht zu lange geprüft.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vergütungsbericht ist klar und übersichtlich. Einige Vorstände sind allerdings auch Vorstände des Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., der 79% Mutterunternehmung der Talanx. Sie erhalten von der HDI eine nicht unerhebliche Vergütung. Diese Vergütung wird im Vergütungsbericht der Talanx nicht erwähnt und bleibt außen vor. Dieses Vorgehen mag legal sein. Den Ansprüchen von Klarheit und Wahrheit entspricht es allerdings nicht. Externe und interne Vergleiche werden beeinträchtigt.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts und Aufhebung der bisherigen Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die dazu Anlass geben, den aktuellen Free Float von nur 21% um bis zu 10% zu verringern. Des Weiteren lehnt die SdK den Rückkauf eigener Aktien ab, wenn in einer HV sowohl Beschlüsse zum Rückkauf eigener Aktien, als auch die Ermächtigung zu Kapitalerhöhungen gemacht werden. Dies ist hier der Fall – siehe die nachfolgenden TOPs. Die Rechte der Aktionäre werden durch die umfangreichen Vorratsbeschlüsse, nach denen die Gesellschaft sowohl Kapitalerhöhungen als auch Kapitalherabsetzungen ohne weiteren HV-Beschluss durchführen kann, zu sehr eingeschränkt.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien und Aufhebung der bisherigen Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt den Einsatz von Derivaten grundsätzlich ab. Diese sollen für den Rückkauf von Aktien gemäß TOP 7 eingesetzt werden können. Diesen lehnt die SdK ebenfalls ab.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Namensschuldverschreibungen mit bedingten Wandlungspflichten und der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines bedingten Kapitals I, über die Änderung der Satzung sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und des bestehenden bedingten Kapitals I

 

Ablehnung

 

Begründung: Wenn, wie in dieser HV, sowohl Beschlüsse zum Rückkauf eigener Aktien als auch für Kapitalerhöhungen getroffen werden sollen, lehnt die SdK die TOPs ab. Zudem ist die in diesem TOP vorgeschlagene mögliche Grundkapitalerhöhung von 30% oberhalb der Höchstgrenze der SdK von 25%.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen (Wandel- und Optionsanleihen) und Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit der Möglichkeit zur Verbindung mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder (bedingten) Wandlungspflichten sowie nachrangiger Finanzinstrumente ohne Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten, soweit sie § 221 AktG unterfallen, und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines bedingten Kapitals II, über die Änderung der Satzung sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und des bestehenden bedingten Kapitals II

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt gleichzeitige umfangreiche Kapitalvorratsbeschlüsse für Aktienrückkauf und -ausgabe ab. Zudem beinhaltet der Kapitalvorratsbeschluss auch die Begebung von Schuldverschreibungen gegen Sachleistungen, was die SdK aufgrund des Bezugsrechtsausschlusses als äußerst kritisch erachtet und daher ablehnt.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechender Änderung der Satzung sowie die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt gleichzeitige umfangreiche Kapitalvorratsbeschlüsse für Aktienrückkauf und -ausgabe ab. Die hier vorgelegte Größenordnung in Höhe von bis zu 50% des Grundkapitals lehnt die SdK zudem per se ab.

 

 

TOP 12 Beschlussfassung über die Möglichkeit zur Verwendung eines Teils des genehmigten Kapitals zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen und entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK unterstützt es, dass Mitarbeiter Aktionäre ihres Unternehmens werden. Dadurch wird auch die Aktienkultur gefördert.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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