Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.02.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 2021, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2021 und des zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach der pandemiebedingten Dividendenkürzung für das vergangene Geschäftsjahr, in dem lediglich 0,80 € Dividende ausgeschüttet wurde, sieht der Dividendenvorschlag nun eine Verdopplung auf 1,60 € vor. Gemessen am Konzernjahresergebnis entspricht dies jedoch lediglich einer Ausschüttungsquote von knapp 15%. Dies kann jedoch als Vergleichswert nicht hinzugezogen werden, da im vergangenen Jahr vier erfolgreiche Unternehmensverkäufe zubuche standen, die das Ergebnis positiv nach oben getrieben haben. Die Ausschüttung ist unter Wahrung der Dividendenkontinuität als fair und ökonomisch ratsam anzusehen, da trotz der Ausschüttungsquote von knapp 15% eine Dividendenrendite von über 4% den Aktionären zugutekommt.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr war ein sehr erfolgreiches Jahr, in dem die Prognosen teilweise übertroffen werden konnten. Der Vorstand hat trotz der Pandemie einen sehr guten Job gemacht. Die SdK lobt die Arbeit des Vorstandes ausdrücklich und wird den Vorstand entlasten.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle des Vorstandes nachgekommen. Die Erfolge sind auch dem Aufsichtsrat anteilig zuzurechnen. Dem Aufsichtsrat gebührt daher ebenso Anerkennung und somit Entlastung.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021/2022 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Die BDO prüft die DBAG erst seit kurzem. Im vergangenen Jahr wurden sonstige Leistungen im Rahmen eines Comfort Letters an die BDO neben den reinen Abschlussprüfungskosten vergeben. Diese Beratungsleistung war fast genauso hoch wie die reinen Abschlussprüfungskosten. Die SdK sieht es als zwingend notwendig an, Beratung und Abschlussprüfung strikt zu trennen, um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gewährleisten. Da jedoch in den letzten Jahren nie hohe Beratungsleistungen an den Abschlussprüfer gezahlt worden sind, erachtet die SdK dies als Ausnahme und nicht als Regel bei der DBAG an. Sollten jedoch im aktuellen Geschäftsjahr wiederum die Beratungsleistungen auf hohem Niveau sein, wird die SdK der Wahl von BDO nächstes Jahr ablehnen müssen.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag zu einem neuen Genehmigten Kapital 2022 sieht vor, das Grundkapital bis zum 16.02.2027 um bis zu 20% gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Gesamtvolumina ist aus Sicht der SdK zustimmungsfähig, um den zukünftigen Finanzierungsbedarf der DBAG abbilden zu können. Allerdings steht die SdK Kapitalerhöhungen durch Sacheinlagen stets kritisch gegenüber. Da jedoch der Bezugsrechtsausschluss, der bei Sacheinlagen wesensimmanent ist, auf maximal 10% des GK begrenzt ist, wird die SdK dem Kapitalvorratsbeschluss zustimmen können.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2017/I und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022/I und die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht vor, sich ein bedingtes Kapital in Höhe von bis zu 20% des Grundkapitals bis zum 16.2.2027 genehmigen zu lassen. Kumulativ gesehen belaufen sich die Kapitalvorratsbeschlüsse unter TOP 6 und 7 auf zusammen 40% des Grundkapitals mit einem Bezugsrechtsausschluss von zusammen maximal 10%. Weitere Kapitalvorratsbeschlüsse bestehen bei der Gesellschaft nicht. Da das bisherige bedingte Kapital 2017/I nicht ausgenutzt wurde, und die Gesellschaft sehr bedächtig mit Kapitalerhöhungen in der Vergangenheit umgegangen ist, kann aus Sicht der SdK auch dem bedingten Kapital 2022 zugestimmt werden, um ein weiteres Instrumentarium für den Finanzierungsbedarf des zukünftigen Ausbaus des Portfolios weiterhin bereit zu stellen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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