Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.03.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DIC Asset AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von 0,75 Euro je Aktie entspricht einer Dividendensumme von insgesamt 61,4 Mio. Euro und damit 105 % des Konzernüberschusses und 57 % des FFO. Somit wird die Forderung der SdK nach einer Ausschüttung im Rahmen zwischen 40 und 60 % übererfüllt, bzw. am oberen Ende der Spanne erreicht.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand konnte die Gesellschaft erfolgreich weiterentwickeln. Der FFO sowie die AuM konnten auf hohem Niveau weiter gesteigert werden. Ein klarer Ausblick und nachvollziehbare Mittelfristziele runden das Bild ab.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Aufgaben und Pflichten im Wege von vier ordentlichen und sechs außerordentlichen Sitzungen ausweislich des Aufsichtsratsberichts nachgekommen.

 

 

TOP 5 Vorlage des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021 zur Erörterung

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach langer Zeit wird mit der BDO AG ein neuer Abschlussprüfer vorgeschlagen. Damit wird der SdK-Forderung nach einer Rotation nachgekommen.

 

 

TOP 7 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

7.1 Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt

 

Ablehnung

 

Begründung: Prof. Dr. Gerhard Schmidt wohnt dem Aufsichtsrat bereits seit 2002 bei. Nach so langer Zeit und aufgrund bestehender Interessenskonflikte sowie einem vorliegenden Overboarding (5 anderweitige AR-/VE-Vorsitzenden-Mandate) halten wir einen Wechsel für angezeigt

 

7.2 Herr Eberhard Vetter

 

Zustimmung

 

Begründung: Wahlkandidat Vetter scheint sowohl fachlich als auch von der zeitlichen Verfügbarkeit für ein Aufsichtsratsmandat geeignet zu sein.

 

7.3 Frau Dr. Angela Geerling

 

Zustimmung

 

Begründung: Wahlkandidatin Dr. Geerling scheint sowohl fachlich als auch von der zeitlichen Verfügbarkeit für ein Aufsichtsratsmandat geeignet zu sein.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2021 und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2022 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Weder erscheint eine Neuauflage aufgrund der minimalen Erhöhung schlüssig, noch ist das Volumen in Kombination mit anderweitig bereits bestehender Kapitalia tragbar.

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2020 und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2022 und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Weder erscheint eine Neuauflage aufgrund der minimalen Erhöhung schlüssig, noch ist das Volumen in Kombination mit anderweitig bereits bestehender Kapitalia tragbar.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts der guten finanziellen Lage und zufriedenstellenden Dividendenpolitik spricht nichts dagegen, dem Vorstand auch erneut die Möglichkeit zum Erwerb eigener Aktien von bis zu 10 % des Grundkapitals einzuräumen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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