Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.04.2022



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Continental Aktiengesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 mit dem zusammengefassten Lagebericht der Continental Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2021, dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Continental AG schlägt vor, eine Dividende von 2,20 € für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 zu zahlen. Dies entspricht bei einem Ergebnis je Aktie von 7,28 € einer Ausschüttungsquote von 30%. Generell fordert die SdK eine Ausschüttungsquote in Höhe von 40 bis 60 % des Konzernjahresüberschusses. Allerdings stimmt die SdK dem Dividendenvorschlag zu, da zum einen nach dem Ausfall der Dividende in 2020 aufgrund eines Ergebnisses je Aktie von -4,81 € die Wiederaufnahme der Dividende grundsätzlich zu begrüßen ist und zum anderen aufgrund der weiterhin sehr herausfordernden Umwälzungen innerhalb des Automobilbereichs und damit auch innerhalb des Continental-Konzerns.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK stimmt dem Entlastungsvorschlag zu. Die Entlastung für Herrn Wolfgang Schäfer soll aufgrund noch andauernder, staatsanwaltlicher Ermittlungen im Rahmen der Dieselaffäre vertagt werden. Allen anderen Vorständen soll die Entlastung erteilt werden. Dies kann mitgetragen werden, da alle anderen Vorstände bis auf Herrn Nikolai Setzer erst nach der Dieselaffäre in den Vorstand eingetreten sind. Und Herr Nikolai Setzer das Ressort Reifen in der besagten Zeit der Dieselaffäre innehatte. Zudem war die operative Entwicklung im vergangenen Geschäftsjahr 2021 positiv.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Aufsichtsrat kann aus Sicht der SdK insgesamt Entlastung erteilt werden. Der Aufsichtsrat ist im vergangenen Geschäftsjahr seinen Pflichten im Hinblick auf Beratung und Kontrolle nachgekommen. Aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen wurde Herr Wolfgang Schäfer aus dem Vorstand entlassen. Inwieweit der Aufsichtsrat früher und schneller personelle Konsequenzen aus der Dieselaffäre hätte ziehen müssen, kann von außen nicht abschließend beurteilt werden. Es muss aber vehement nachgeforscht werden, warum bei den internen Ermittlungen hinsichtlich der Dieselaffäre im Jahr 2015 keinerlei Verwicklungen des Continental Konzerns aufgedeckt wurden, diese aber nun von der Staatsanwaltschaft doch ans Licht gebracht werden konnten.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2022

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach weit über zehn Jahren Prüfdauer durch KPMG wurde im vergangenen Jahr erfreulicherweise der Abschlussprüfer gewechselt. Somit prüft PWC den Abschluss der Continental AG in 2022 erst zum zweiten Mal. Die Steuerberatungsleistungen durch PWC liegen mit 0,2 Mio. € sowie sonstige Leistungen mit 0,5 Mio. € noch im akzeptablen Rahmen. Allerdings spricht sich die SdK ausdrücklich für eine strikte Trennung von Beratung uns Abschlussprüfung aus.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Vergütungsbericht entspricht den Formalien nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG und ist verständlich und nachvollziehbar. Die Billigung des Vergütungsberichts ändert allerdings nichts an der in 2020 geäußerten grundlegenden Kritik hinsichtlich des Vergütungssystems der Continental AG.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

 

(a) Frau Dorothea von Boxberg

 

Zustimmung

 

Begründung: Frau Dorothea von Boxberg erscheint aus fachlicher Sicht absolut geeignet zu sein, um mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen einen Mehrwert für den Aufsichtsrat der Continental AG darzustellen. Auch ist Frau von Boxberg nicht overboarded, so dass die SdK dem Wahlvorschlag von Frau von Boxberg zustimmen wird.

 

(b) Herrn Stefan E. Buchner

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Stefan Buchner erscheint aus fachlicher Sicht absolut geeignet zu sein, um mit seiner Fähigkeit und Kenntnissen einen Mehrwert für den Aufsichtsrat der Continental AG darzustellen. Auch ist Herr Buchner nicht overboarded, so dass die SdK dem Wahlvorschlag von Herrn Buchner zustimmen wird.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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